Tarifgebiet Ost: 82% der Westvergütungen ab 01.10.1994, 84% ab 01.10.1995
Grundlage: Vergütungstarifvertrag Nr. 29
Berlin hebt entgegen des Tarifvertrages die Gehälter der Angestellten im
früheren Ost-Berlin auf 100% der Westvergütungen an und wird deswegen am
30.06.1994 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgeschlossen.