Stufen der Besoldungstabelle Berlin
derzeit gültige Stufeneinteilung (seit 01.08.2011)
In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit ("Erfahrungszeit") in Jahren für
den Aufstieg von einer bis zur nächsten Stufe wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A 4 - A 7 2 2 2 2 3 3 3
A 8 2 3 3 3 3 3 3
A 9 - A 16 2 3 3 3 4 4 4
R 1, R 2 3 2 2 2 3 3 3
frühere Stufeneinteilung (bis 31.07.2011)
In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen
Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter,
in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Besoldungsordnung A 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 - - -
Besoldungsordnung C 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
Besoldungsordnung R 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 - - -
Besoldungsordnung B keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W keine Dienstaltersstufen
In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und
später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. In den
Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht
sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt
es keine Stufeneinteilung.