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Landesbeamte Brandenburg

Stufen der Besoldungstabelle

In Anlehnung an TVD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht der Landesbeamten und Richter nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor. Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlgige und ber die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vorttigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren, usw. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren fr den Aufstieg von einer in die nchste Stufe wiedergegeben:

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12| 13  14  15
                                                          |
A-Besoldung    2   2   2   2   3   3   3   3   4   4   4  |
B-Besoldung               keine Stufen              
C-Besoldung    2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2  
R-Besoldung    2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   
W-Besoldung               keine Stufen 

Die Stufen 13, 14 und 15 existieren nur in der (auslaufenden) C-Besoldung der Hochschulprofessoren.