Landesbeamte Brandenburg
Stufen der Besoldungstabelle
In Anlehnung an TVöD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht der Landesbeamten
und Richter nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor.
Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlägige
und über die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vortätigkeit
nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach
weiteren 2 Jahren, usw. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in
Jahren für den Aufstieg von einer in die nächste Stufe wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12| 13 14 15
|
A-Besoldung 2 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 |
B-Besoldung keine Stufen
C-Besoldung 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
R-Besoldung 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
W-Besoldung keine Stufen
Die Stufen 13, 14 und 15 existieren nur in der (auslaufenden) C-Besoldung
der Hochschulprofessoren.