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Landesbeamte Brandenburg

Stufen der Besoldungstabelle

In Anlehnung an TVöD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht der Landesbeamten und Richter nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor. Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlägige und über die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vortätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren, usw. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren für den Aufstieg von einer in die nächste Stufe wiedergegeben:

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12| 13  14  15
                                                          |
A-Besoldung    2   2   2   2   3   3   3   3   4   4   4  |
B-Besoldung               keine Stufen              
C-Besoldung    2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   2  
R-Besoldung    2   2   2   2   2   2   2   2   2   2   
W-Besoldung               keine Stufen 

Die Stufen 13, 14 und 15 existieren nur in der (auslaufenden) C-Besoldung der Hochschulprofessoren.