Besoldungsanpassung: +4%
Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung auf 40%
Grundlage: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
vom 19. Juli 1968, BGBl. I, S. 843
Gesetz über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968
vom 28. Dezember 1968, BGBl. I, S. 1455
Bei den im Archiv hinterlegten Tabellen sind verschiedene Zulagen nicht enthalten. |