Ortsklasse B entfällt zum 31.12.1964 (Überleitung nach Ortsklasse A)
Einführung eines einheitlichen altersunabhängigen Kinderzuschlags von 50 DM
Einführung einer Sonderzuwendung im Dezember in Höhe von 33% aller Monatsbezüge
Grundlage: Viertes Besoldungserhöhungsgesetz vom 13. August 1964, BGBl. I S. 617
(Viertes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen)
Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung vom 15. Juli 1965
BGBl. I, S. 609