Besoldungsanpassung: +2,4%
Sonderzuwendung: Absenkung von 86,31% auf 84,29%
Absenkung der Besoldung zur Bildung einer Versorgungsrücklage ausgesetzt
Bund und Länder erhalten die Möglichkeit, jährliche Sonderzahlungen jeweils selbst zu regeln
Grundlage: BBVAnpG 2003/2004 vom 10. September 2003, BGBl. I S. 1798
(Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004)