Besoldungsanpassung: keine (Tabellenwerte werden nicht angehoben)
Sonderzahlung: Halbierung von 60% auf 30%, befristet bis 31.12.2010
Förderalismusreform zum 01.09.2006: die Länder können die Besoldung der
Landesbeamten fortan selbst regeln
Grundlage: Bundessonderzahlungsgesetz vom 28. Februar 2005, BGBl. I S. 464