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Bayern - Stufen der Besoldungstabelle A


Alter bisher:    21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   
Stufe bisher:     1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  
Stufe neu:        -   1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11 

Stufenfestsetzung bei Diensteintritt

Bei Dienstantritt wird die niedrigst mögliche Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt:
bis A 10Stufe 1
A 11Stufe 2
A 12Stufe 3
A 13 und A 14Stufe 4
A 15 und A 16Stufe 5
In einigen Fällen ist auch die Festsetzung einer höheren Einstiegsstufe möglich:
  • Vorverwendung bei einem anderem Dienstherren
  • Wehr- und Zivildienst
  • förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten (fakultativ!)

Stufenaufstiege

Ein Stufenaufstieg erfolgt bei Erreichen der Mindestanforderungen. Bei nicht anforderungsgerechter Leistung oder bei Dienstzeiten ohne den Bezug von Grundgehalt (z.B. wegen Beurlaubung) wird der Stufenaufstieg hinausgeschoben.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen die Stufenaufstiege wie bisher im 2-, 3- bzw. 4-Jahres-Rhythmus.


Stufe:          1   2   3   4   5   6   7   8   9   10  11 
Wartezeit:        2   2   2   3   3   3   3   4   4   4      Jahre