Bayern - Stufen der Besoldungstabelle A
Alter bisher: 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53
Stufe bisher: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Stufe neu: - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Stufenfestsetzung bei Diensteintritt
Bei Dienstantritt wird die niedrigst mögliche Stufe der jeweiligen
Besoldungsgruppe festgesetzt:
-
bis A 10 | Stufe 1 |
A 11 | Stufe 2 |
A 12 | Stufe 3 |
A 13 und A 14 | Stufe 4 |
A 15 und A 16 | Stufe 5 |
In einigen Fällen ist auch die Festsetzung einer höheren Einstiegsstufe
möglich:
- Vorverwendung bei einem anderem Dienstherren
- Wehr- und Zivildienst
- förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten (fakultativ!)
Stufenaufstiege
Ein Stufenaufstieg erfolgt bei Erreichen der Mindestanforderungen. Bei nicht
anforderungsgerechter Leistung oder bei Dienstzeiten ohne den Bezug von
Grundgehalt (z.B. wegen Beurlaubung) wird der Stufenaufstieg hinausgeschoben.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen die Stufenaufstiege wie bisher
im 2-, 3- bzw. 4-Jahres-Rhythmus.
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Wartezeit: 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 Jahre