oeffentlicher-dienst.info
TVöD
TV-L, TV-H
Beamte
   Bund
   Länder
      Baden-Württemberg
      Bayern
      Berlin
      Brandenburg
      Bremen
         Archiv
      Hamburg
      Hessen
      Mecklenbg.-Vorp.
      Niedersachsen
      Nordrhein-Westfalen
      Rheinland-Pfalz
      Saarland
      Sachsen
      Sachsen-Anhalt
      Schleswig-Holstein
      Thüringen

      Besoldungsrunden
   Besoldungsvergleich
   Europäische Union
   Vereinte Nationen
   sonstiges
Ärzte
 
Kirchen, Wohlfahrt
Sozialversicherungen
weitere Tarifverträge
 
Stellenanzeigen
Service
 
Forum
Links
Info/Kontakt

Stufen der Besoldungstabelle


Stufe:          1   2   3   4   5   6   7   8   9   10  11  12
Wartezeit:        2   2   2   2   3   3   3   3   4   4   4      Jahre

traditionelle Zuordnung der Stufen nach Dienstalter

Traditionell erfolgt die Zuordnung in die Stufen der Besoldungstabelle nach dem Dienstalter. Dieses Verfahren wurde zwar inzwischen abgeschafft, bildet aber in vielen Bundesländern weiterhin die Basis der Stufeneinteilung.

Stufe                  1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  13  14  15

Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -
Besoldungsordnung B            keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W            keine Dienstaltersstufen

In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt es keine Stufeneinteilung.