Beamte und Richter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
Stufen
In Anlehnung an TVöD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht für Beamte
und Richter der Stadt Hamburg nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor.
Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlägige
und über die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vortätigkeit
nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 3 Jahren "Erfahrungszeit" in Stufe 1 erreicht,
die Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren usw.
In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren für den Aufstieg von
einer bis zur nächsten Stufe für ab dem 01.02.2010 neu eingestellte Beamte
wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
Wartezeit in Jahren: 3 2 3 4 4 6 6
Bei der Überleitung können auch
ungünstigere Zwischenstufen festgesetzt werden, die im Gehaltsrechner
mit "Ü" gekennzeichnet sind.
Nach vollzogener Überleitung gelten abweichende Zeiten des Stufenaufstiegs:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A x 3 2 3 4 4 6 6
A 4 3 2 2 4 2 6 6
A 5 3 2 2 4 4 6 6
A 6 3 2 2 4 4 3 6
A 7 bis A 10 3 2 2 4 4 4 6
A 11 3 2 2 4 4 5 6
A 12 bis A 14 3 3 3 4 4 6 6
A 15 und A 16 3 2 3 4 4 6 6
Beförderungen
Im Falle einer Beförderung wird die Erfahrungsstufe beibehalten.