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Beamte und Richter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg

Stufen

In Anlehnung an TVöD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht für Beamte und Richter der Stadt Hamburg nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor. Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlägige und über die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vortätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 3 Jahren "Erfahrungszeit" in Stufe 1 erreicht, die Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren usw. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren für den Aufstieg von einer bis zur nächsten Stufe für ab dem 01.02.2010 neu eingestellte Beamte wiedergegeben:

Stufe:                1   2   3   4   5   6   7   8
Wartezeit in Jahren:    3   2   3   4   4   6   6

Bei der Überleitung können auch ungünstigere Zwischenstufen festgesetzt werden, die im Gehaltsrechner mit "Ü" gekennzeichnet sind.
Nach vollzogener Überleitung gelten abweichende Zeiten des Stufenaufstiegs:

Stufe:                1   2   3   4   5   6   7   8
A x                     3   2   3   4   4   6   6
A 4                     3   2   2   4   2   6   6
A 5                     3   2   2   4   4   6   6
A 6                     3   2   2   4   4   3   6
A 7 bis A 10            3   2   2   4   4   4   6
A 11                    3   2   2   4   4   5   6
A 12 bis A 14           3   3   3   4   4   6   6
A 15 und A 16           3   2   3   4   4   6   6

Beförderungen

Im Falle einer Beförderung wird die Erfahrungsstufe beibehalten.