Beamte und Richter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
Stufen
In Anlehnung an TVD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht fr Beamte
und Richter der Stadt Hamburg nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor.
Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlgige
und ber die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vorttigkeit
nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 3 Jahren "Erfahrungszeit" in Stufe 1 erreicht,
die Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren usw.
In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren fr den Aufstieg von
einer bis zur nchsten Stufe fr ab dem 01.02.2010 neu eingestellte Beamte
wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
Wartezeit in Jahren: 3 2 3 4 4 6 6
Bei der berleitung knnen auch
ungnstigere Zwischenstufen festgesetzt werden, die im Gehaltsrechner
mit "" gekennzeichnet sind.
Nach vollzogener berleitung gelten abweichende Zeiten des Stufenaufstiegs:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
A x 3 2 3 4 4 6 6
A 4 3 2 2 4 2 6 6
A 5 3 2 2 4 4 6 6
A 6 3 2 2 4 4 3 6
A 7 bis A 10 3 2 2 4 4 4 6
A 11 3 2 2 4 4 5 6
A 12 bis A 14 3 3 3 4 4 6 6
A 15 und A 16 3 2 3 4 4 6 6
Befrderungen
Im Falle einer Befrderung wird die Erfahrungsstufe beibehalten.