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Beamte und Richter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg

Stufen

In Anlehnung an TVD/TV-L sieht das neue Besoldungsrecht fr Beamte und Richter der Stadt Hamburg nun ebenfalls "Erfahrungsstufen" vor. Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlgige und ber die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vorttigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 3 Jahren "Erfahrungszeit" in Stufe 1 erreicht, die Stufe 3 nach weiteren 2 Jahren usw. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren fr den Aufstieg von einer bis zur nchsten Stufe fr ab dem 01.02.2010 neu eingestellte Beamte wiedergegeben:

Stufe:                1   2   3   4   5   6   7   8
Wartezeit in Jahren:    3   2   3   4   4   6   6

Bei der berleitung knnen auch ungnstigere Zwischenstufen festgesetzt werden, die im Gehaltsrechner mit "" gekennzeichnet sind.
Nach vollzogener berleitung gelten abweichende Zeiten des Stufenaufstiegs:

Stufe:                1   2   3   4   5   6   7   8
A x                     3   2   3   4   4   6   6
A 4                     3   2   2   4   2   6   6
A 5                     3   2   2   4   4   6   6
A 6                     3   2   2   4   4   3   6
A 7 bis A 10            3   2   2   4   4   4   6
A 11                    3   2   2   4   4   5   6
A 12 bis A 14           3   3   3   4   4   6   6
A 15 und A 16           3   2   3   4   4   6   6

Befrderungen

Im Falle einer Befrderung wird die Erfahrungsstufe beibehalten.