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Info/Kontakt

Beamte Mecklenburg-Vorpommern

Familienergänzungszuschlag

Anspruchsvoraussetzungen

  • gilt nur für Beamte der Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 und dies auch nur in einigen Stufen
  • gilt nur, wenn der Ehepartner im Monat des Bezugs des Familienergänzungszuschlags kein Erwerbseinkommen hat oder Erwerbseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben weniger oder entsprechend des Betrages einer geringfügen Beschäftigung
  • gilt nur, wenn der Ehepartner im Kalenderjahr kein aufaddiertes Erwerbseinkommen hat, das nach Abzug von Sozialabgaben den maximalen Jahresbetrag einer geringfügen Beschäftigung übersteigt

Berücksichtigung im Online-Rechner

Der Familienergänzungszuschlag ist im Online-Rechner unter "weitere monatliche Zulagen" manuell einzutragen: