Beamte Mecklenburg-Vorpommern
Familienergänzungszuschlag
Anspruchsvoraussetzungen
- gilt nur für Beamte der Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 und dies auch nur in einigen Stufen
- gilt nur, wenn der Ehepartner im Monat des Bezugs des Familienergänzungszuschlags kein Erwerbseinkommen hat oder Erwerbseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben weniger oder entsprechend des Betrages einer geringfügen Beschäftigung
- gilt nur, wenn der Ehepartner im Kalenderjahr kein aufaddiertes Erwerbseinkommen hat, das nach Abzug von Sozialabgaben den maximalen Jahresbetrag einer geringfügen Beschäftigung übersteigt
Berücksichtigung im Online-Rechner
Der Familienergänzungszuschlag ist im
Online-Rechner
unter "weitere monatliche Zulagen" manuell einzutragen: