Rheinland-Pfalz - Stufen der Besoldungstabelle
In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen
Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter,
in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Besoldungsordnung A 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 54 - - -
Besoldungsordnung C 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
Besoldungsordnung R 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 - - -
Besoldungsordnung B keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W keine Dienstaltersstufen
In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und
später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. Die Stufe 12 wird nach
5 Jahren Verweilzeit in Stufe 11 erreicht.
In den
Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht
sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt
es keine Stufeneinteilung.