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Rheinland-Pfalz - Stufen der Besoldungstabelle

In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter, in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.

Stufe                  1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  13  14  15
Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  54   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -
Besoldungsordnung B            keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W            keine Dienstaltersstufen

In der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. Die Stufe 12 wird nach 5 Jahren Verweilzeit in Stufe 11 erreicht.
In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt es keine Stufeneinteilung.