Stufen
neue Stufeneinteilung (seit 01.04.2011)
Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlgige
und ber die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vorttigkeit
nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach
weiteren 3 Jahren.
In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren fr den Aufstieg von
einer bis zur nchsten Stufe wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
Wartezeit: 2 3 3 3 4 4 4 in Jahren
bisherige Stufeneinteilung (bis 31.03.2011)
In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen
Besoldungsordnungen fr Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter,
in dem die zugehrige Stufe erreicht wird, aufgelistet.
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Besoldungsordnung A 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 - - -
Besoldungsordnung C 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
Besoldungsordnung R 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 - - -
Besoldungsordnung B keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W keine Dienstaltersstufen
In der Besoldungsordnung A wurde anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und
spter alle 4 Jahre die nchste Stufe erreicht. In den
Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhhten
sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gab
es damals wie heute keine Stufeneinteilung.