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Stufen

neue Stufeneinteilung (seit 01.04.2011)

Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlgige und ber die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vorttigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach weiteren 3 Jahren. In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren fr den Aufstieg von einer bis zur nchsten Stufe wiedergegeben:

Stufe:       1   2   3   4   5   6   7   8
Wartezeit:     2   3   3   3   4   4   4      in Jahren

bisherige Stufeneinteilung (bis 31.03.2011)

In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen fr Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter, in dem die zugehrige Stufe erreicht wird, aufgelistet.

Stufe                  1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  13  14  15
Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -
Besoldungsordnung B            keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W            keine Dienstaltersstufen

In der Besoldungsordnung A wurde anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und spter alle 4 Jahre die nchste Stufe erreicht. In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhhten sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gab es damals wie heute keine Stufeneinteilung.