Stufen
neue Stufeneinteilung (seit 01.04.2011)
Einstieg ist in der Regel jeweils Stufe 1, sofern keine einschlägige
und über die Laufbahnvoraussetzungen hinausgehende Vortätigkeit
nachgewiesen werden kann.
Die Stufe 2 wird nach 2 Jahren "Erfahrungszeit" erreicht, Stufe 3 nach
weiteren 3 Jahren.
In der folgenden Tabelle ist die Wartezeit in Jahren für den Aufstieg von
einer bis zur nächsten Stufe wiedergegeben:
Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
Wartezeit: 2 3 3 3 4 4 4 in Jahren
bisherige Stufeneinteilung (bis 31.03.2011)
In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen
Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter,
in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.
Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Besoldungsordnung A 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 - - -
Besoldungsordnung C 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
Besoldungsordnung R 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 - - -
Besoldungsordnung B keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W keine Dienstaltersstufen
In der Besoldungsordnung A wurde anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und
später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. In den
Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöhten
sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gab
es damals wie heute keine Stufeneinteilung.