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TV-L - Höhergruppierung - 2006

Diese Seite behandelt die Regelungen zur Höhergruppierung TV-L der Jahre 2006 bis 2018.
Die aktuelle Seite zur Höhergruppierung ist unter
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
erreichbar.

Regelungen zur Höhergruppierung

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.

Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.

(Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht negativ ist.)

Garantiebeträge
E 1 bis E 8E 9 bis E 15
01.11.2006-31.12.2007  25,00 €  50,00 €

Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 50 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 25 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Mit der neuen Eingruppierung beginnt nun die Wartezeit ("Erfahrungszeit") bis zur nächsten Stufe von vorne zu laufen. Sobald mit dem nächsten Stufenaufstieg der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.

Die Garantiebeträge nehmen an Tariferhöhungen teil.

Höhergruppierungsmatrix TV-L

In der folgenden Matrix läßt sich ablesen, zu welcher Stufeneinteilung eine Höhergruppierung führt. Suchen Sie dazu das Tabellenfeld Ihrer aktuellen Entgeltgruppe (von oben nach unten aufgetragen) und Ihrer aktuellen Entgeltstufe (von links nach rechts aufgetragen) heraus und lesen Sie in diesem Feld die Entgeltgruppe und Stufe nach einer Höhergruppierung einfach ab.

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15
E 14
E15/2(700.00)
E15/2(360.00)
E15/2(160.00)
E15/3(50.00)
E15/4(50.00)
E 13
E14/2(583.00)
E14/2(270.00)
E14/2(100.00)
E14/4(270.00)
E14/5(270.00)
E 12
E13/2(610.00)
E13/2(330.00)
E13/3(100.00)
E13/4(80.00)
E13/5(90.00)
E 11
E12/2(370.00)
E12/2(100.00)
E12/3(300.00)
E12/3(50.00)
E12/5(365.00)
E 10
E11/2(360.00)
E11/2(100.00)
E11/3(100.00)
E11/4(200.00)
E11/5(255.00)
E 9
E10/2(539.00)
E10/2(310.00)
E10/2(190.00)
E10/3(70.00)
E10/4(50.00)
E 8
E9/2(364.00)
E9/2(150.00)
E9/2(50.00)
E9/3(80.00)
E9/4(300.00)
E9/4(237.00)
E 7
E8/2(340.00)
E8/2(140.00)
E8/2(25.00)
E8/3(25.00)
E8/4(25.00)
E8/5(55.00)
E 6
E7/2(236.00)
E7/2(40.00)
E7/3(70.00)
E7/4(75.00)
E7/4(25.00)
E7/5(25.00)
E 5
E6/2(272.00)
E6/2(85.00)
E6/3(90.00)
E6/4(90.00)
E6/4(25.00)
E6/5(35.00)
E 4
E5/2(273.00)
E5/2(95.00)
E5/3(70.00)
E5/3(25.00)
E5/4(25.00)
E5/5(54.00)
E 3
E4/2(205.00)
E4/2(30.00)
E4/3(100.00)
E4/3(25.00)
E4/4(30.00)
E4/5(45.00)
E 2
E3/2(301.00)
E3/2(140.00)
E3/2(90.00)
E3/2(40.00)
E3/4(60.00)
E3/5(25.00)
E 1
E2/2(324.00)
E2/2(300.00)
E2/2(270.00)
E2/2(242.00)
E2/2(170.00)

     Rückstufung
   Rückstufung mit 50 € Garantiebetrag
   Rückstufung mit 25 € Garantiebetrag
 

Berechnungsbeispiele

die Berechnungsbeispiele basieren auf Gehaltsangaben aus dem TVöD, sind aber vom Rechengang genau so auch auf den TV-L übertragbar.

E 9, Stufe 3 nach E 10

                        Stufen 
              1           2            3         

 E  9:                              2607.28 €
 E 10:     2533.08 €   2808.65 €    3020.62 €
 Differenz: -74.20 €   +201.37 €    +413.34 € 
                       ---------

=> Einordnung in E 10, Stufe 2  
       

E 13, Stufe 4 -> E 14

                           Stufen 
            1           2           3            4   

  E 13:                                       3900.31 €
  E 14:  3296.19 €   3656.54 €   3868.52 €    4186.48 €
  Diff:  -604.12 €   -243.77 €    -32.79 €    +286.17 €
                                              ---------

=> Einordnung in E 14, Stufe 4

E 8, Stufe 4 -> E 9

                       Stufen 
             1           2           3        

   E 8:                           2427.10 €
   E 9:   2237.38 €   2480.09 €   2607.28 €
   Diff:  -189.72 €    +52.99 €   +180.18 €
                      ---------

Differenz zwischen E 8/3 und E 9/2: 52.99 € 
Geringer als Garantiebetrag:        60.00 €

=> Formale Einordnung in E 9, Stufe 2

Berechnung des neuen Gehalts

    wie bisher E 8, Stufe 3:      2427.10 €
    + Garantiebetrag:               60.00 €
                                 ----------
    neues Gehalt:                 2487.10 €

nach 2 Jahren Aufstieg nach E 9, Stufe 3

    neues Tabellengehalt:         2607.28 € 

    Differenz zu E8/3:             180.18 € 
    damit entfällt der Garantiebetrag

Höhergruppierung mit Überspringen

Bei Höhergruppierungen mit Auslassung einer Entgeltgruppe (also beispielsweise direkt von E 9 nach E 11, wird zur Ermittlung der neuen Stufenzuordnung das oben beschriebene Verfahren zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt.

In der Höhergruppierungsmatrix sind dabei nacheinander zwei Ablesungen vorzunehmen.

Beispiel

1.  E 9, Stufe 3 -> E 10, Stufe 2
2.                  E 10, Stufe 2 -> E 11, Stufe 2

Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

Beispiel

E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4

Verlust durch frühzeitige Höhergruppierung

Durch das beschriebene Verfahren der Einstufung nach Höhergruppierung treten Fälle auf, in denen bei angenommen gleichen Voraussetzungen ein frühzeitig höhergruppierter Mitarbeiter schlechter gestellt wird als ein (leistungsschwächerer) später höhergruppierter Kollege.

Beispiel: Mitarbeiter A und B befinden sich beide seit 3 Jahren in Entgeltgruppe 11, Stufe 4. Mitarbeiter A wird nun nach E 12 höhergruppiert und landet in Stufe 3. Damit ist sein Einkommen während eines Jahres um den Garantiebetrag höher als das Einkommen von B.
Nach Ablauf dieses Jahres rückt B in Stufe 5 auf. Wird B nun auch höhergruppiert, landet er in Entgeltgruppe 12, Stufe 5 und erhält damit für 6 Jahre ein wesentlich höheres Einkommen als A, der noch weitere 2 Jahre in Stufe 3 und weitere 4 Jahre in Stufe 4 "warten" muß, bis er ebenfalls in Stufe 5 landet.


Die Berechnung erfolgte mit Zahlenwerten TVöD 2009