TV-L - Höhergruppierung - 2006
Diese Seite behandelt die Regelungen zur Höhergruppierung TV-L der Jahre
2006 bis
2018.
Die aktuelle Seite zur Höhergruppierung ist unter
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
erreichbar.
Regelungen zur Höhergruppierung
Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von
der bisherigen in eine höhere Entgelt
gruppe.
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings
nicht seine bereits erreichte Entgelt
stufe mit,
sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe
so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten
entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
(Formulierung für Mathematiker/Informatiker:
Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz
dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. Es wird in die Stufe
zugeordnet, für welche die Gehaltsdifferenz minimal, aber nicht
negativ ist.)
| Garantiebeträge |
E 1 bis E 8 | E 9 bis E 15 |
|
01.11.2006-31.12.2007 | 25,00 € | 50,00 € |
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 50 € im Falle
der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 25 € im Falle
der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als
Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns
ausbezahlt.
Mit der neuen Eingruppierung beginnt nun die Wartezeit ("Erfahrungszeit")
bis zur nächsten Stufe von vorne zu laufen. Sobald mit dem nächsten
Stufenaufstieg der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.
Die Garantiebeträge nehmen an Tariferhöhungen teil.
Höhergruppierungsmatrix TV-L
In der folgenden Matrix läßt sich ablesen, zu welcher Stufeneinteilung
eine Höhergruppierung führt. Suchen Sie dazu das Tabellenfeld Ihrer
aktuellen Entgeltgruppe (von oben nach unten aufgetragen) und Ihrer
aktuellen Entgeltstufe (von links nach rechts aufgetragen) heraus
und lesen Sie in diesem Feld die Entgeltgruppe und Stufe nach einer
Höhergruppierung einfach ab.
Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
E 15 | | | | | | |
E 14 | | | | | | |
E 13 | | | | | | |
E 12 | | | | | | |
E 11 | | | | | | |
E 10 | | | | | | |
E 9 | | | | | | |
E 8 | | | | | | |
E 7 | | | | | | |
E 6 | | | | | | |
E 5 | | | | | | |
E 4 | | | | | | |
E 3 | | | | | | |
E 2 | | | | | | |
E 1 | | | | | | |
| | Rückstufung |
| | Rückstufung mit 50 € Garantiebetrag |
| | Rückstufung mit 25 € Garantiebetrag |
Berechnungsbeispiele
die Berechnungsbeispiele basieren auf Gehaltsangaben aus dem TVöD, sind
aber vom Rechengang genau so auch auf den TV-L übertragbar.
E 9, Stufe 3 nach E 10
Stufen
1 2 3
E 9: 2607.28 €
E 10: 2533.08 € 2808.65 € 3020.62 €
Differenz: -74.20 € +201.37 € +413.34 €
---------
=> Einordnung in E 10, Stufe 2
| |
E 13, Stufe 4 -> E 14
Stufen
1 2 3 4
E 13: 3900.31 €
E 14: 3296.19 € 3656.54 € 3868.52 € 4186.48 €
Diff: -604.12 € -243.77 € -32.79 € +286.17 €
---------
=> Einordnung in E 14, Stufe 4
|
E 8, Stufe 4 -> E 9
Stufen
1 2 3
E 8: 2427.10 €
E 9: 2237.38 € 2480.09 € 2607.28 €
Diff: -189.72 € +52.99 € +180.18 €
---------
Differenz zwischen E 8/3 und E 9/2: 52.99 €
Geringer als Garantiebetrag: 60.00 €
=> Formale Einordnung in E 9, Stufe 2
Berechnung des neuen Gehalts
wie bisher E 8, Stufe 3: 2427.10 €
+ Garantiebetrag: 60.00 €
----------
neues Gehalt: 2487.10 €
nach 2 Jahren Aufstieg nach E 9, Stufe 3
neues Tabellengehalt: 2607.28 €
Differenz zu E8/3: 180.18 €
damit entfällt der Garantiebetrag
Höhergruppierung mit Überspringen
Bei Höhergruppierungen mit Auslassung einer Entgeltgruppe
(also beispielsweise direkt von E 9 nach E 11, wird zur
Ermittlung der neuen Stufenzuordnung das oben beschriebene
Verfahren zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und
darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt.
In der Höhergruppierungsmatrix sind dabei nacheinander
zwei Ablesungen vorzunehmen.
Beispiel
1. E 9, Stufe 3 -> E 10, Stufe 2
2. E 10, Stufe 2 -> E 11, Stufe 2
Herabsetzung der Entgeltgruppe
Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe
eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt
war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.
Beispiel
E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4
Verlust durch frühzeitige Höhergruppierung
Durch das beschriebene Verfahren der Einstufung nach Höhergruppierung
treten Fälle auf, in denen bei angenommen gleichen Voraussetzungen
ein frühzeitig höhergruppierter Mitarbeiter schlechter gestellt wird
als ein (leistungsschwächerer) später höhergruppierter Kollege.
Beispiel: Mitarbeiter A und B befinden sich beide seit 3 Jahren in
Entgeltgruppe 11, Stufe 4. Mitarbeiter A wird nun nach E 12
höhergruppiert und landet in Stufe 3. Damit ist sein Einkommen während
eines Jahres um den Garantiebetrag höher als das Einkommen von B.
Nach Ablauf dieses Jahres rückt B in Stufe 5 auf. Wird B nun auch
höhergruppiert, landet er in Entgeltgruppe 12, Stufe 5 und erhält
damit für 6 Jahre ein wesentlich höheres Einkommen als A, der noch
weitere 2 Jahre in Stufe 3 und weitere 4 Jahre in Stufe 4 "warten" muß,
bis er ebenfalls in Stufe 5 landet.
Die Berechnung erfolgte mit Zahlenwerten TVöD 2009