1 zustzlicher Urlaubstag fr rzte, die mehr als 29 Bereitschaftsdienste pro Kalenderhalbjahr geleistet haben (ab 01.01.2023)
Rufbereitschaft (ab 01.07.2022)
Pro Kalendermonat sind nicht mehr als 13 Rufbereitschaftsdienste (max. 24 Stunden) und weitere Dienste nur bei der
Gefhrdung der Patientensicherheit zu leisten. Ab dem 14. Rufbereitschaftsdienst je Kalendermonat erhlt der Arzt
zustzlich zum Rufbereitschaftsentgelt einen Zuschlag von 10 Prozent, nach jedem weiteren dritten Rufbereitschaftsdienst
erhht sich der Zuschlag um jeweils weitere 10 Prozentpunkte.
Fr die tatschliche Inanspruchnahme in der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr erhlt der Arzt zustzlich zum Entgelt fr
berstunden sowie fr etwaige Zeitzuschlge erfasste Zeiten einen weiteren neuen Zuschlag. Auf Wunsch
des Arztes kann dieser Zuschlag in Freizeit ausgeglichen werden.
Bereitschaftsdienste (ab 01.01.2023)
Bei der Anordnung von Bereitschaftsdiensten hat der Arzt grundstzlich innerhalb eines Kalendermonats nur bis zu vier Bereitschaftsdienste zu leisten.
Die wichtige Mglichkeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Arbeitsleistungen am Wochenende bei Gefhrdung der Patientensicherheit anordnen zu knnen, bleibt erhalten.
sonstiges
"im Grundsatz" soll nur an 2 Wochenenden pro Monat Arbeitsleistung erbracht werden (ab 01.01.2023)