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Beamte Thüringen

Erfahrungsstufen

Zum 01. Juli 2008 trat das Thüringer Besoldungsneuregelungs- und -vereinfachungsgesetz (ThürBesNVG) in Kraft, mit welchem die bisherigen auf das Dienstalter basierenden Stufen der einzelnen Besoldungsgruppen in sogenannte Erfahrungsstufen übergeleitet wurden.

Bei zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beamtenverhältnissen entsprach dabei die alte Dienstaltersstufe der neuen Erfahrungsstufe.
Bei neuen Beamtenverhältnissen wird zum Einstieg jedoch in der Regel die niedrigste in der jeweiligen Besoldungsgruppe vorhandene Erfahrungsstufe festgesetzt.

Stufenaufstieg

StufeErfahrungszeit
12 Jahre
22 Jahre
32 Jahre
42 Jahre
53 Jahre
63 Jahre
73 Jahre
83 Jahre
94 Jahre
104 Jahre
114 Jahre
12-

Beispiel: nach 3 Jahren in Erfahrungsstufe 5 wird die Erfahrungsstufe 6 erreicht.

(§24 ThürBesG)

alte Stufeneinteilung


Stufe                  1   2   3   4   5   6   7   8   9  10  11  12  13  14  15
Besoldungsordnung A   21  23  25  27  29  32  35  38  41  45  49  53   -   -   -
Besoldungsordnung C   21  23  25  27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49
Besoldungsordnung R   27  29  31  33  35  37  39  41  43  45  47  49   -   -   -
Besoldungsordnung B            keine Dienstaltersstufen
Besoldungsordnung W            keine Dienstaltersstufen