Stufe: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Familienzuschlag: 0 Stufe 0 - nicht verheiratet Stufe 1 - verheiratet Stufe e1 - Ehepartner Beamter Stufe 2 - verheiratet 1 Kind Stufe e2 - Ehepartner Beamter 1 Kind Stufe n2 - nicht verheiratet 1 Kind Stufe 3 - verheiratet 2 Kinder Stufe e3 - Ehepartner Beamter 2 Kinder Stufe n3 - nicht verheiratet 2 Kinder Stufe 4 - verheiratet 3 Kinder Stufe e4 - Ehepartner Beamter 3 Kinder Stufe n4 - nicht verheiratet 3 Kinder Stufe 5 - verheiratet 4 Kinder Stufe e5 - Ehepartner Beamter 4 Kinder Stufe n5 - nicht verheiratet 4 Kinder Stufe 6 - verheiratet 5 Kinder Stufe e6 - Ehepartner Beamter 5 Kinder Stufe n6 - nicht verheiratet 5 Kinder Stufe 7 - verheiratet 6 Kinder Stufe e7 - Ehepartner Beamter 6 Kinder Stufe n7 - nicht verheiratet 6 Kinder Stufe 8 - verheiratet 7 Kinder Stufe e8 - Ehepartner Beamter 7 Kinder Stufe n8 - nicht verheiratet 7 Kinder
weitere monatliche Zulagen: €
Lohnsteuerklasse: keine I II III IV V VI
Kirchensteuer: keine Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Kinderfreibeträge: 0 0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7 7.5 8 8.5 9 9.5
Kinder für Pflegeversicherung: keine Kinder 1 Kind, gleichgültig wie alt 2 Kinder unter 25 Jahren 3 Kinder unter 25 Jahren 4 Kinder unter 25 Jahren 5 oder mehr Kinder unter 25