Beamte Nordrhein-Westfalen
Archiv 2014o (obsolet)
Diese Besoldungstabelle wurde bis Herbst 2014 angewendet. Bereits am 1. Juli
hatte der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen nach einer Klage von
Oppositionsparteien im nordrhein-westfälischen Landtag entschieden, daß das
zu Grunde liegende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (BesVersAnpG
2013/2014 NRW) vom 16.07.2013 hinsichtlich der Nullrunden für die
Besoldungsgruppen A 13 und höher sowie hinsichtlich der 1%-Erhöhung von
A 11 und A 12 verfassungswidrig ist (VerfGH 21/13).
Aus der Urteilsbegründung:
"Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 [...]
vom 16. Juli 2013 ist teilweise verfassungswidrig. Es verstößt gegen das in der
Landesverfassung ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip,
soweit die Besoldungsgruppen ab A 11 betroffen sind."
Mit dem Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes
2013/2014 Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2014 wurden
neue Besoldungstabellen in Kraft gesetzt,
die rückwirkend ab 01.01.2013 Gültigkeit erlangten.
Die Differenzbeträge wurden als Einmalzahlung ausbezahlt.
Quelle:
Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014
im Land Nordrhein-Westfalen (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
2013/2014 Nordrhein-Westfalen - BesVersAnpG 2013/2014 NRW) in der Fassung vom
16.07.2013 - GV. NRW. 2013 Nr. 26 Seite 481