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Dienstrechtsneuordnungsgesetz - berleitung

Am 01.07.2009 wurden die nderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz wirksam, im Zuge dessen die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in das monatliche Grundgehalt integriert wurde. Des weiteren wurde die Stufen-Zuordnung weg von einer Einteilung nach Dienstalter hin zu sogenannten Erfahrungsstufen vollstndig gendert. Alle bereits bestehenden Beamtenverhltnisse wurden zum 01.07. ins neue System bergeleitet.
Zum 01.01.2011 war ursprnglich vorgesehen, den gekrzten Teil der Sonderzahlung wieder aufleben zu lassen und ihn ebenfalls auf das monatliche Grundgehalt umzulegen, was dieses um weitere 2.44% erhht htte. Mit dem BBVAnpG 2010/2011 wurde die Krzung der Sonderzahlung jedoch um weitere 4 Jahre auf den Zeitraum bis 31.12.2014 verlngert und im Jahr 2011 schlielich wieder verkrzt und zum 31.12.2011 auer Kraft gesetzt.

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz gilt nur fr Bundesbeamte und Soldaten und hat fr Landes- und Kommunalbeamte keine Relevanz!