Dienstrechtsneuordnungsgesetz - Überleitung
Am 01.07.2009 wurden die Änderungen im Besoldungsrecht durch das
Dienstrechtsneuordnungsgesetz wirksam, im Zuge dessen die Sonderzahlung
(Weihnachtsgeld) in das monatliche Grundgehalt integriert wurde.
Des weiteren wurde die Stufen-Zuordnung weg von einer Einteilung nach
Dienstalter hin zu sogenannten Erfahrungsstufen vollständig geändert.
Alle bereits bestehenden Beamtenverhältnisse wurden zum 01.07. ins neue
System übergeleitet.
Zum 01.01.2011 war ursprünglich vorgesehen, den gekürzten Teil der
Sonderzahlung wieder aufleben zu lassen und ihn ebenfalls auf das
monatliche Grundgehalt umzulegen, was dieses um weitere 2.44% erhöht hätte.
Mit dem BBVAnpG 2010/2011 wurde die Kürzung der Sonderzahlung jedoch
um weitere 4 Jahre auf den Zeitraum bis 31.12.2014 verlängert und
im Jahr 2011 schließlich wieder verkürzt und zum 31.12.2011 außer Kraft
gesetzt.
Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz gilt nur für Bundesbeamte und Soldaten
und hat für Landes- und Kommunalbeamte keine Relevanz!