Besoldungsrechner Sachsen
Besoldungsanpassung: +2,65%
gültig 01.03.2013 bis 31.03.2014 für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9
gültig 01.09.2013 bis 31.03.2014 für die restlichen Besoldungsgruppen
Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz)
Ab 01.01.2014 erhöht sich der Zuschlag pro Kind im Familienzuschlag um je 30 €.
Dies wird im Rechner nicht automatisch berücksichtigt, kann aber unter "weitere monatliche Zulagen"
eingetragen werden.