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DNeuG - Überleitung

Überleitungsverfahren

Die Überleitung der bis 30.06.2009 geltenden Beamtenbesoldung in das neue System ab 01.07.2009 ist im Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG) nach dem folgendem Verfahren festgelegt:

Die Überleitung wird voraussichtlich wie im folgenden Beschrieben durchgeführt. Rechts ist dies beispielhaft für A13, Stufe 7 (alt) dargestellt.

Das Grundgehalt und die allgemeine Stellenzulage mit Stand Juni 2009 werden addiert.

 
  A13, Stufe 7:
  Grundgehalt          3707.44 €
  allg. Stellenzulage:   75.49 €
                      ----------
                       3782.93 €
Nun wird dieser Betrag um 2.5% erhöht. Dies entspricht der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), die künftig ins Grundgehalt integriert wird. In A 2 bis A 8 wird dieser Betrag um 10.42 € erhöht.
Schließlich wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet.
 
  * 1.025              3877.50 €
  gerundet:            3878    €
Aus der Gehaltstabelle wird nun innerhalb der Besoldungsgruppe der Tabellenwert gesucht, der dem vorher ermittelten Betrag entspricht, bzw. falls dies nicht möglich ist, der nächsthöhere Wert.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich die Tabellenwerte bei A5 und A6 im mittleren Dienst um jeweils 17,79 € und bei A9 und A10 im gehobenen Dienst sowie für Offiziere um jeweils 7,76 € erhöhen!
 
  => A13, Stufe Ü4:    3878    €

weitere Beispiele

A9g (gehobener Dienst), Stufe 8
Grundgehalt:            2555,12 €
allg. Stellenzulage:      75,49 €
                      ------------
                        2630.61 €

* 1.025                 2696,38 €
gerundet:               2696    €

passenden Wert in der
Überleitungstabelle
suchen (A9g, 6):        2690    €
+ 7,76 Erhöhung gD,
gerundet auf 8 EUR:     2698    €

=> A9g, 6
       
A10g (gehobener Dienst), Stufe 4
Grundgehalt:            2431,00 €
allg. Stellenzulage:      75,49 €
                      ------------
                        2506,49 €

* 1.025                 2569,16 €
gerundet:               2569    €

passenden Wert in der
Überleitungstabelle
suchen (A10, Ü3):       2563    €
+ 7,76 Erhöhung gD:     2570.76 €

=> A10, Ü3
       
A16, Stufe 12
Grundgehalt:            5861.48 €

* 1.025                 6008.02 €
gerundet:               6008    €

passenden Wert in der
Überleitungstabelle
suchen (A16, 8):        6009    €

=> A16, 8

Die Überleitung ist so konzipiert, daß im Moment der Überleitung keine nennenswerten Gehaltssteigerungen oder gar Gehaltsverluste auftreten. Dies ändert sich jedoch mit den folgenden Stufenaufstiegen.

Sonderfall: beurlaubte Beamte

hier werden bei der Überleitung die Bezüge zu Grunde gelegt, die bei einer Beendigung der Beurlaubung am 30. Juni 2009 maßgebend wären.
(§2 Abs. 2 Satz 3 BesÜG)

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