Grundlage: Besoldungsgesetz vom 16. Dezember 1927 (RGBl. I, S 349)
"Drittes Reichsbesoldungsgesetz"
Das Dritte Reichsbesoldungsgesetz galt bis 1957
fort und wurde die Basis für
das Bundesbesoldungsgesetz.
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß und die Kinderzuschläge nicht enthalten! |