Rücknahme der Gehaltskürzungsverordnungen von 1931 und 1932
keine Veränderung des Besoldungsniveaus gegenüber 1927 
Auftrennung bestehender Besoldungsgruppen
Es handelt sich bei der Tabelle C der Soldaten der Wehrmacht um die
bereits im Besoldungsgesetz von 1927 festgesetzte Tabelle.
Die Besoldungstabellen IL und AD traten mit Wirkung zum 01.01.1935 in kraft.
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Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß, die Kinderzuschläge und die Abzüge durch die Gehaltskürzungsverordnungen von 1930 und 1931 nicht enthalten! |
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