Rücknahme der Gehaltskürzungsverordnungen von 1931 und 1932
keine Veränderung des Besoldungsniveaus gegenüber 1927
Auftrennung bestehender Besoldungsgruppen
Es handelt sich bei der Tabelle C der Soldaten der Wehrmacht um die
bereits im Besoldungsgesetz von 1927 festgesetzte Tabelle.
Die Besoldungstabellen IL und AD traten mit Wirkung zum 01.01.1935 in kraft.
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß, die Kinderzuschläge und die Abzüge durch die Gehaltskürzungsverordnungen von 1930 und 1931 nicht enthalten! |