Besoldungsanpassung: -6% ("Erste Gehaltskrzungsverordnung")
ausgenommen Kinderzuschlge
Grundlage: Verordnung des Reichsprsidenten zur Sicherung von Wirtschaft
und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I S. 522)
Dies war eine prsidiale Notverordnung basierend auf 48 der Weimarer Verfassung
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Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschu, die Kinderzuschlge und die Abzge durch die Gehaltskrzungsverordnungen von 1930 und 1931 nicht enthalten! |
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