Besoldungsanpassungen: keine
Einführung eines einheitlichen Kinderzuschlages von 20 RM für jedes Kind
Grundlage: Gesetz über die Vereinfachung der Kinderzuschläge für Beamte
vom 15. Januar 1941 (RGBl. I, S. 1205)
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß, die Kinderzuschläge und die Abzüge durch die Gehaltskürzungsverordnungen von 1930 und 1931 nicht enthalten! |