Besoldungsanpassungen: keine
Einführung eines einheitlichen Kinderzuschlages von 20 RM für jedes Kind
Grundlage: Gesetz über die Vereinfachung der Kinderzuschläge für Beamte
vom 15. Januar 1941 (RGBl. I, S. 1205)
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Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß, die Kinderzuschläge und die Abzüge durch die Gehaltskürzungsverordnungen von 1930 und 1931 nicht enthalten! |
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