Grundlage: Vierte Verordnung des Reichsprsidenten zur Sicherung von Wirtschaft
und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I S. 738)
Dies war eine weitere prsidiale Notverordnung basierend auf 48 der Weimarer Verfassung
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