Grundlage: Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft
und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I S. 738)
Dies war eine weitere präsidiale Notverordnung basierend auf §48 der Weimarer Verfassung
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