Die Einführung der Deutschen Mark (DM) am 20.06.1948 hatte keine direkte
Auswirkung auf die Besoldungstabelle, da Gehälter 1:1 von RM auf DM umgestellt wurden.
Die Besoldungstabelle entspricht damit weiterhin mit geringen Änderungen der von 1927.
Besoldungsanpassungen: keine
Einführung einer nicht ruhegehaltsfähigen jährlichen Zulage für die
Besoldungsgruppen A 11 bis A 5b (einfacher und mittlerer Dienst)
Grundlage: Gesetz über die Änderung von Dienstbezügen für die Verwaltungsangehörigen
der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 3. Dezember 1948 (WiGBl, S. 137)
Grundlage z.B.: Bestimmungen über die Zahlung von Versorgungsbezügen an verdrängte
Ruhestandsbeamte, Beamte und ihre Hinterbliebenen im Bereich der Deutschen Reichsbahn
und der Deutschen Post im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 6. Juli 1949 (WGBl. 1949, S. 191)
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß, die Kinderzuschläge und die Abzüge durch die Gehaltskürzungsverordnungen von 1930 und 1931 nicht enthalten! |