Archiv 2011a
Grundlage: Dienstrechtsreformgesetz (DRG) vom 09.11.2010
Gesetz zur Reform des ffentlichen Dienstrechts
Eckpunkte des Dienstrechtsreformgesetzes 2011 Baden-Wrttemberg
- Abschaffung des einfachen Diensts mit den Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 sowie deren berfhrung nach A 5
- Hhere Endgrundgehlter in A 5 und A 6
- Probezeit in allen Laufbahnen 3 Jahre
- die besonderen Kinderzuschlge A 2 bis A 5 entfallen
- Einfhrung eines Altersgelds, das eine Mitnahme von Versorgungsansprchen
bei Ausscheiden aus dem Dienst vor Erreichen des Pensionsalters ermglicht
- maximal 5 Jahre einer rentenversicherungspflichtigen Zeit
knnen als ruhegehaltsfhig bercksichtigt werden
- Erhhung der Altersgrenze (Pensionsalter) von 65 auf 67 Jahre
- Beibehaltung der 41-Stunden-Woche
- Bercksichtigung der Zeiten eines Hochschulstudiums bei der
Berechnung der Versorgungsansprche mit maximal 855 Tagen statt bisher
mit 3 Jahren
- Leistungszulagen werden abgeschafft, Leistungsprmien eingefhrt
- Aufhebung der Laufbahnverordnung (LVO), berfhrung deren Regelungen ins Landesbeamtengesetz