TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Tarifrunde 2010
Tarifergebnis Auszubildende
Auszubildende nach dem TVAöD - Besonderer Teil BBiG - werden bei
dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener
Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote "befriedigend" im
unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von
zwölf Monaten in ein
Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte,
verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und
die persönliche Eignung zu berücksichtigen.
Für die hiervon nicht erfassten Auszubildenden wirken die Tarifvertragsparteien
darauf hin, dass sie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im
unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von
zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern nicht im
Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder
gesetzliche Gründe
entgegenstehen.
Quelle: Tarifeinigung TVöD 2010 im Wortlaut