a) Durchsicht und Analyse aller vorhandenen Eingruppierungsmerkmale der
mit dem Ziel der Feststellung ihrer weiteren Relevanz (Beibehaltung, Streichung, Aktualisierung oder Ergänzung). Die Lohngruppenverzeichnisse der Mitgliedverbände der VKA werden zunächst auf landesbezirklicher Ebene durchgesehen und analysiert.
b) Auf Basis der gemeinsamen Ergebnisse zu Buchstaben a Einigung über Grundfragen und Struktur der Entgeltordnung, insbesondere über den Aufbau des Allgemeinen Teils und der Besonderen Teile mit den Strukturelementen und spartenbezogene Merkmale (auch hinsichtlich etwaiger Differenzierungen), auf deren Basis die weiteren Verhandlungen zu führen sind.
c) Verständigung auf die in den TVöD aufzunehmenden zentralen Eingrup- pierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD).
d) Formulierung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale.
e) Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011: Vorläufige Zuordnung von Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT mit Aufstiegen und/oder Vergütungsgruppenzulagen, die nach der Anlage 3 TVÜ-VKA bzw. der Anlage 4 TVÜ-Bund von der Anlage 1 TVÜ-VKA bzw. der Anlage 2 TVÜ-Bund abweichen und zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 2 bis 8 führen, unter Berücksichtigung der Formulierung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale nach Buchstaben d.
Quelle: Tarifeinigung TVöD 2010 im Wortlaut