a) Durchsicht und Analyse aller vorhandenen Eingruppierungsmerkmale der
mit dem Ziel der Feststellung ihrer weiteren Relevanz (Beibehaltung, Streichung, Aktualisierung oder Ergnzung). Die Lohngruppenverzeichnisse der Mitgliedverbnde der VKA werden zunchst auf landesbezirklicher Ebene durchgesehen und analysiert.
b) Auf Basis der gemeinsamen Ergebnisse zu Buchstaben a Einigung ber Grundfragen und Struktur der Entgeltordnung, insbesondere ber den Aufbau des Allgemeinen Teils und der Besonderen Teile mit den Strukturelementen und spartenbezogene Merkmale (auch hinsichtlich etwaiger Differenzierungen), auf deren Basis die weiteren Verhandlungen zu fhren sind.
c) Verstndigung auf die in den TVD aufzunehmenden zentralen Eingrup- pierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVD).
d) Formulierung der allgemeinen Ttigkeitsmerkmale.
e) Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011: Vorlufige Zuordnung von Ttigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT mit Aufstiegen und/oder Vergtungsgruppenzulagen, die nach der Anlage 3 TV-VKA bzw. der Anlage 4 TV-Bund von der Anlage 1 TV-VKA bzw. der Anlage 2 TV-Bund abweichen und zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 2 bis 8 fhren, unter Bercksichtigung der Formulierung der allgemeinen Ttigkeitsmerkmale nach Buchstaben d.
Quelle: Tarifeinigung TVD 2010 im Wortlaut
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