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TVD - Tarifvertrag fr den ffentlichen Dienst - Tarifrunde 2010

Prozessvereinbarung zu den Tarifverhandlungen ber eine Entgeltordnung zum TVD

Die Tarifvertragsparteien stimmen darin berein, die Tarifverhandlungen ber eine Entgeltordnung zum TVD unverzglich nach Abschluss der Tarifrunde 2010 mit folgenden Magaben fortzusetzen:

  1. Grundlage der Verhandlungen sind die bisherigen Eingruppierungsgrundstze, die Ttigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT und die zustzlichen Ttigkeitsmerkmale fr bestimmte Angestelltengruppen (ein- schlielich der Anlage 1b zum BAT) und die Eingruppierungsmerkmale der Ar- beiterinnen und Arbeiter im Bereich der VKA und des Bundes, aus denen all- gemeine Merkmale, Beispiele und Funktionsmerkmale (Strukturelemente) fr den besonderen Bedarf der Bundesverwaltung und der kommunalen Verwal- tungen und Betriebe zu entwickeln sind.
  2. Die Entgeltordnung ist diskriminierungsfrei zu gestalten.
  3. Es wird ein einheitliches Eingruppierungsrecht fr die frheren Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeiter geschaffen.
  4. Die Entgeltordnung soll allgemeine berufliche Entwicklungen bercksichtigen.
  5. Die Entgeltordnung beruht auf dem System des TVD. Fr den Bereich der VKA ist festzulegen, wie die Regelungskompetenz der landesbezirklichen Ebe- ne ausgestaltet werden soll.
  6. Zur Einbeziehung von Lehrkrften in die Entgeltordnung werden Verhandlungen aufgenommen, wenn die TdL die Eingruppierung der Lehrkrfte tarifvertraglich vereinbart hat.
  7. Im Jahr 2010 werden folgende Schritte durchgefhrt:

    a) Durchsicht und Analyse aller vorhandenen Eingruppierungsmerkmale der

    • Anlage 1a zum BAT,
    • Anlage 1b zum BAT,
    • Lohngruppenverzeichnisse im Bereich der VKA und des Bundes und
    • sonstige tarifvertragliche Eingruppierungsregelungen des Bundes

    mit dem Ziel der Feststellung ihrer weiteren Relevanz (Beibehaltung, Streichung, Aktualisierung oder Ergnzung). Die Lohngruppenverzeichnisse der Mitgliedverbnde der VKA werden zunchst auf landesbezirklicher Ebene durchgesehen und analysiert.

    b) Auf Basis der gemeinsamen Ergebnisse zu Buchstaben a Einigung ber Grundfragen und Struktur der Entgeltordnung, insbesondere ber den Aufbau des Allgemeinen Teils und der Besonderen Teile mit den Strukturelementen und spartenbezogene Merkmale (auch hinsichtlich etwaiger Differenzierungen), auf deren Basis die weiteren Verhandlungen zu fhren sind.

    c) Verstndigung auf die in den TVD aufzunehmenden zentralen Eingrup- pierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVD).

    d) Formulierung der allgemeinen Ttigkeitsmerkmale.

    e) Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011: Vorlufige Zuordnung von Ttigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT mit Aufstiegen und/oder Vergtungsgruppenzulagen, die nach der Anlage 3 TV-VKA bzw. der Anlage 4 TV-Bund von der Anlage 1 TV-VKA bzw. der Anlage 2 TV-Bund abweichen und zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 2 bis 8 fhren, unter Bercksichtigung der Formulierung der allgemeinen Ttigkeitsmerkmale nach Buchstaben d.

  8. Es wird eine Steuerungsgruppe auf Spitzenebene gebildet. Ihr gehren zu gleichen Teilen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften an. Sie soll die Arbeitsschritte koordinieren, den erreichten Verhandlungsstand bewerten, offene Fragen klren und weitere Verhandlungsschritte festlegen.
  9. Nach Einigung der Tarifvertragsparteien ber eine Entgeltordnung legt die Steuerungsgruppe fest, ob und wie die Auswirkungen der Entgeltordnung vor Inkrafttreten erprobt werden.
  10. Die Steuerungsgruppe verstndigt sich bis zum 31. Dezember 2010 auf einen Zeitplan fr die weiteren Verhandlungen ber die einzelnen Berufsgruppen, Ttigkeitsfelder und Spartenspezifika im Bereich der VKA und das angestrebte Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung. 2Ist ber den in Nr. 7 Buchstaben e der Prozessvereinbarung aufgefhrten Punkt nicht bis zum 31. Dezember 2010 zwischen den Tarifvertragsparteien Einvernehmen hergestellt, wird sich die Steuerungsgruppe ber eine beiderseitig interessengerechte Lsung verstndigen.
  11. VKA und Bund weisen auf die Notwendigkeit der Kostenneutralitt hin.
  12. Die Gewerkschaften weisen auf die Erforderlichkeit hin, mit der Entgeltordnung insgesamt mindestens das nach frherem Recht geltende Eingruppierungsniveau zu erhalten.

Quelle: Tarifeinigung TVD 2010 im Wortlaut