(Auszug)
Kurzbewertung der Forderungen
Die Gewerkschaften haben am 11. Februar 2014 ihre Forderungen
veröffentlicht. Das Paket umfasst neben den Entgeltforderungen auch
Forderungen zu den Auszubildenden, zum Urlaubsanspruch sowie
Sonderforderungen für den Nahverkehr und die Krankenhäuser.
Allein die Entgeltforderung hat für die kommunalen
Arbeitgeber ein Kostenvolumen von rund sechs Milliarden
Euro pro Jahr (ohne Auszubildende, ohne Sonderforderung Nahverkehr).
- Entgelt: "100 Euro Sockelbetrag plus 3,5 Prozent"
-
Durch die Forderung nach einem "Sockelbetrag von 100 Euro" ergeben
sich unterschiedlich hohe prozentuale Forderungen - je nach Entgeltgruppe
und Stufe. Im Durchschnitt bedeutet die Forderung eine Steigerung
von 7,1 Prozent.
Die Entgeltforderung für den öffentlichen Dienst ist höher
als die Forderungen, die die selben Gewerkschaften derzeit
in Tarifverhandlungen in anderen Bereichen stellen.
Ein Sockelbetrag benachteiligt Beschäftigte in den
mittleren und oberen Entgeltgruppen und gefährdet
Arbeitsplätze in den unteren Entgeltgruppen.
- Auszubildende: 100 Euro plus Übernahmegarantie
- Das Ausbildungsentgelt und das Entgelt der Praktikanten sollen um
einen Festbetrag von 100 Euro erhöht werden. Das wären durchschnittliche
Steigerungen um 10,8 Prozent. Hinzu kommt die Forderung, den
Urlaubsanspruch für Auszubildende um drei Tage zu erhöhen. Zudem
soll die unbefristete Übernahme aller Auszubildenden tarifvertraglich
geregelt werden.
Bislang bilden die Kommunen und die kommunalen
Unternehmen über ihren eigenen Bedarf aus. Werden die
Arbeitgeber zur Übernahme aller Auszubildenden
verpflichtet, kann nicht mehr über Bedarf ausgebildet
werden.
- Urlaubsanspruch: Erneute Neuregelung
-
Der Urlaubsanspruch soll, nachdem er in der letzten Tarifrunde erst neu
geregelt wurde, abermals geändert werden. Künftig soll der Anspruch 30
Urlaubstage für alle Beschäftigten und alle Auszubildenden betragen.
Seit 2013 haben Beschäftigte nach dem TVöD einen Urlaubsanspruch
von 29 Tage bzw. 30 Tage ab dem vollendeten 55. Lebensjahr.
Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen und
Auszubildende in der Pflege zusätzlich im zweiten und dritten Ausbildungsjahr
im Schichtdienst jeweils einen Tag Zusatzurlaub.
Die erneute Erhöhung des Urlaubsanspruchs wäre mit
jährlichen Mehrkosten von rund 138 Millionen Euro
verbunden.
- Nahverkehr: Sonderforderung nach 70-Euro-Zulage
-
Die Beschäftigten im Nahverkehr sollen zusätzlich zu dem 100 Euro-Sockelbetrag
und der 3,5-Prozent-Steigerung eine "Nahverkehrszulage"
von 70 Euro monatlich erhalten. Die Nahverkehrstarifverträge (TV-N)
werden auf Landesebene geschlossen und sind deshalb kein
unmittelbarer Verhandlungsgegenstand der Tarifrunde. In sechs Bundesländern
besteht eine Ankopplung der Entgeltentwicklung des dortigen TV-N an
den TVöD (Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Sachsen).
Ein Abschluss für den Nahverkehr, der über dem
Abschluss für den Träger (die Kommunen) liegt, ist nicht
vertretbar. Für überproportionale Anstiege der Lohnkosten
haben die Nahverkehrsbetriebe keine finanziellen
Ressourcen.
Für die Sonderforderung im Bereich des Nahverkehrs gibt
es weder einen Grund noch haben die Nahverkehrsbetriebe
finanzielle Ressourcen für zusätzliche Erhöhungen.
Weitere Forderungen:
- Höherer Nachtzuschlag in Krankenhäusern
- Sachgrundlose Befristungen tarifvertraglich ausschließen
- Entgeltordnung (Pauschalzahlung und Verlängerung des Übergangsrechts)
- Verhandlungen zu leistungsgeminderten Beschäftigten und der Übergangsversorgung der Feuerwehr
Die Folgen eines Sockelbetrages
Die Gewerkschaften fordern einen "Grundbetrag von 100 Euro". Damit
soll eine überproportionale Entgeltsteigerung in den unteren Entgeltgruppen
erreicht werden.
Die Tarifsteigerungen sind bei einem Sockelbetrag unterschiedlich hoch:
"100 Euro und 3,5 Prozent" sind in der EG 1 bis zu 10,2 Prozent
mehr, in der EG 15 sind es 5,27 Prozent.
Die unteren Entgeltgruppen verteuern sich überproportional stark. Das sind jene
Bereiche, die im direkten Wettbewerb mit privaten Mitbewerbern stehen. Hier
entsteht weiterer Kosten- und Privatisierungsdruck auf die öffentlichen
Arbeitsplätze. Werden die unteren Lohngruppen weiter verteuert, fördert
das die Abwanderung der Arbeitsplätze aus dem öffentlichen Tarif.
In den oberen Entgeltgruppen (Akademiker, Ingenieure, Juristen,
IT-Fachkräfte) ist die geforderte Erhöhung unterdurchschnittlich.
Hier sinkt gleichzeitig die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen
Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft.
- Wenn die Entgelte in den unteren und mittleren
Gehaltsgruppen überproportional angehoben werden,
steigt der Druck auf die Kommunen zu Privatisierungen,
Outsourcing und Fremdvergabe.
- Ein Sockelbetrag führt letztlich zum Abbau von
öffentlichen Arbeitsplätzen.
- Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden.
Überproportionale Steigerungen in den unteren Entgelt-
gruppen verknappen das Volumen für die restlichen
Entgeltgruppen.
Quelle: Pressemappe zur Tarifrunde 2014 der VKA