De Maizière: Haben Gewerkschaften ein faires Angebot vorgelegt
Fortsetzung der Gespräche über eine Einigung im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst in Potsdam
Am 11. und 12. April sind die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unter Verhandlungsführer Frank Bsirske (ver.di) mit den Verhandlungsführern der Arbeitgeber, Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Dr. Thomas Böhle, dem Präsidenten der kommunalen Arbeitgebervereinigung (VkA), in Potsdam zusammengekommen, um in einer zweiten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen zu erzielen.
Dabei sind die Verhandlungspartner heute erneut zu keiner Einigung gelangt, sodass es zu einer dritten Verhandlungsrunde kommen wird, die für den 28. und 29. April angesetzt wurde.
Von der Entscheidung betroffen sind rund 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der kommende Tarifabschluss - möglichst zeit- und inhaltsgleich - übertragen werden soll.
Arbeitgeberseite unterbreitet erstes Angebot
Am zweiten Verhandlungstag haben Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und VkA-Präsident Dr. Thomas Böhle als Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite den Gewerkschaften ein erstes Angebot vorgelegt, das im Kern eine Tariferhöhung von drei Prozent über zwei Jahre vorsieht.
"Wir haben den Gewerkschaften heute ein faires Angebot vorgelegt. [...] Dieses Angebot würde allein den Bund rund 400 Mio. Euro kosten. Unterstellt, wir würden dieses Angebot auch für Soldaten und Beamte übernehmen, dann wären das Kosten von einer Mrd. Euro", betonte der Bundesinnenminister in Potsdam.
Das Angebot bewege sich damit in etwa in der Höhe vergleichbarer Angebote aus der Privatwirtschaft und bedeute bei einer sehr niedrigen Inflation einen realen Lohnzuwachs, so de Maizière weiter.
Das Angebot der Arbeitgeberseite im Einzelnen:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 3 Prozent innerhalb von 2 Jahren (ab 1. Juni 2016: +1,0 Prozent; ab 1. Juni 2017: +2,0 Prozent),
- Verbesserungen für Auszubildende:
- Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte (ab 1. Juni 2016: +1,0 Prozent; ab 1. Juni 2017: +2,0 Prozent)
- 50 Euro Lernmittelzuschuss pro Ausbildungsjahr
- Verbesserte Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Blockunterricht in auswärtigen Berufsschulen
- Fortsetzung der Regelung zur Übernahme der Auszubildenden
- Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Attraktivität des Bundes für Fachkräfte:
- Verbesserte Gehaltsperspektiven für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 15 durch Einführung der Erfahrungsstufe 6
- Verbesserung finanzieller Bedingungen bei der Einstellung durch Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung
- Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des Falter-Arbeitszeitmodells um weitere zwei Jahre
- Bestätigung der bereits erfolgten Einigung zur Übernahme der Regelungen der TdL bei der Zusatzversorgung:
- Verzicht auf Leistungseinschnitte
- Aufteilung der finanziellen Lasten zwischen Arbeitgebern und Arbeit-nehmern