Angebot der Arbeitgeber: 3,0 Prozent mehr
In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im
öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein
Angebot vorgelegt. Die kommunalen Arbeitgeber stehen damit zu der Zusage,
die Beschäftigten an der allgemeinen Lohnentwicklung zu beteiligen.
Potsdam. In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. VKA und Bund bieten 3,0 Prozent
Entgeltsteigerung sowie weitere Verbesserungen. "Wir halten damit an unserer
Zusage fest, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen
Lohnentwicklung teilhaben sollen. Mit Gehaltssteigerungen von 3,0 Prozent,
verteilt auf zwei Jahre, erfüllen wir diese Zusage", so Dr. Thomas Böhle,
Präsident und Verhandlungsführer der VKA.
Für Auszubildende gibt es (wie von den Gewerkschaften gefordert) weitere
Verbesserungen durch die Vereinbarung eines pauschalen Lernmittelzuschusses
und die Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten beim Besuch
auswärtiger Berufsschulen.
"Das Volumen des Angebots beläuft
sich allein für die Entgeltsteigerung auf 2,7 Milliarden Euro. Bei einer
neuen Rekordverschuldung von 145 Milliarden Euro auf kommunaler Seite,
einem Investitionsstau von 132 Milliarden Euro in 2014 und erheblichen
Integrationskosten kommen wir den Gewerkschaften mit diesem Angebot weit
entgegen", so Böhle. Angesichts der prognostizierten Inflationsrate für
dieses und nächstes Jahr bedeutet das Angebot eine spürbare Reallohnsteigerung
für die Beschäftigten.
Bestandteil des Angebots ist auch eine neue Entgeltordnung zum TVöD für den
Bereich der VKA, die die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen
Beschäftigte auf eine neue Grundlage stellen und für viele Beschäftigte
Verbesserungen bringen wird. Die letzten Detailregelungen sollen am Mittwoch
und Donnerstag dieser Woche ausgearbeitet werden.
"Mit einer Neujustierung der betrieblichen Altersversorgung wollen wir diese
zukunftssicher machen und spätere Leistungseinschnitte vermeiden. Wir erwarten
uns eine stärkere Arbeitnehmereigenbeteiligung, so wie von den Gewerkschaften
mit den Ländern im Jahr 2015 vereinbart, für alle Zusatzversorgungskassen",
so Böhle.
Die Gewerkschaften sind jetzt, da arbeitgeberseitig ein Angebot vorliegt,
aufgefordert, von weiteren Warnstreiks abzusehen und sich an konstruktiver
Kompromisssuche zu beteiligen.
Die Eckpunkte des Angebots:
- 3,0 Prozent Entgeltsteigerung, verteilt auf zwei Stufen: 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2017. Die lineare Erhöhung gilt auch für die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte.
- Auszubildende:
- 3,0 Prozent Entgeltsteigerung, verteilt auf zwei Stufen: 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2017
- Bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf werden Auszubildende zunächst befristet für ein Jahr und im Anschluss daran unbefristet übernommen. Die entsprechende bisherige Regelung wird verlängert.
- Lernmittelzuschuss für die Auszubildenden von 50 Euro brutto pro Ausbildungsjahr.
- Erstattung der Unterbringungskosten und Verpflegungszuschuss bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht.
- Die Entgeltordnung des TVöD für den Bereich der VKA tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Kosten sind durch die Beschäftigten angemessen hälftig zu kompensieren.
- Zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung für die betriebliche Altersversorgung von
- 0,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2016,
- 0,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2017,
- 0,4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2018
Die zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung ist unabhängig davon zu leisten, bei welcher Zusatzversorgungskasse die/der Beschäftigte pflichtversichert ist. - Die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit werden um zwei Jahre verlängert.
- Mindestlaufzeit: 24 Monate