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Tarifrunde 2016 TVöD

Pressemitteilung vom 12.04.2016 zum Tarifangebot der Arbeitgeber

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA

Angebot der Arbeitgeber: 3,0 Prozent mehr

In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Die kommunalen Arbeitgeber stehen damit zu der Zusage, die Beschäftigten an der allgemeinen Lohnentwicklung zu beteiligen.

Potsdam. In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. VKA und Bund bieten 3,0 Prozent Entgeltsteigerung sowie weitere Verbesserungen. "Wir halten damit an unserer Zusage fest, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollen. Mit Gehaltssteigerungen von 3,0 Prozent, verteilt auf zwei Jahre, erfüllen wir diese Zusage", so Dr. Thomas Böhle, Präsident und Verhandlungsführer der VKA.

Für Auszubildende gibt es (wie von den Gewerkschaften gefordert) weitere Verbesserungen durch die Vereinbarung eines pauschalen Lernmittelzuschusses und die Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten beim Besuch auswärtiger Berufsschulen.

"Das Volumen des Angebots beläuft sich allein für die Entgeltsteigerung auf 2,7 Milliarden Euro. Bei einer neuen Rekordverschuldung von 145 Milliarden Euro auf kommunaler Seite, einem Investitionsstau von 132 Milliarden Euro in 2014 und erheblichen Integrationskosten kommen wir den Gewerkschaften mit diesem Angebot weit entgegen", so Böhle. Angesichts der prognostizierten Inflationsrate für dieses und nächstes Jahr bedeutet das Angebot eine spürbare Reallohnsteigerung für die Beschäftigten.

Bestandteil des Angebots ist auch eine neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA, die die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen Beschäftigte auf eine neue Grundlage stellen und für viele Beschäftigte Verbesserungen bringen wird. Die letzten Detailregelungen sollen am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche ausgearbeitet werden.

"Mit einer Neujustierung der betrieblichen Altersversorgung wollen wir diese zukunftssicher machen und spätere Leistungseinschnitte vermeiden. Wir erwarten uns eine stärkere Arbeitnehmereigenbeteiligung, so wie von den Gewerkschaften mit den Ländern im Jahr 2015 vereinbart, für alle Zusatzversorgungskassen", so Böhle.

Die Gewerkschaften sind jetzt, da arbeitgeberseitig ein Angebot vorliegt, aufgefordert, von weiteren Warnstreiks abzusehen und sich an konstruktiver Kompromisssuche zu beteiligen.

Die Eckpunkte des Angebots:

  • 3,0 Prozent Entgeltsteigerung, verteilt auf zwei Stufen: 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2017. Die lineare Erhöhung gilt auch für die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte.
  • Auszubildende:
    • 3,0 Prozent Entgeltsteigerung, verteilt auf zwei Stufen: 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2017
    • Bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf werden Auszubildende zunächst befristet für ein Jahr und im Anschluss daran unbefristet übernommen. Die entsprechende bisherige Regelung wird verlängert.
    • Lernmittelzuschuss für die Auszubildenden von 50 Euro brutto pro Ausbildungsjahr.
    • Erstattung der Unterbringungskosten und Verpflegungszuschuss bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht.
  • Die Entgeltordnung des TVöD für den Bereich der VKA tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Kosten sind durch die Beschäftigten angemessen hälftig zu kompensieren.
  • Zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung für die betriebliche Altersversorgung von
    • 0,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2016,
    • 0,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2017,
    • 0,4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2018
    Die zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung ist unabhängig davon zu leisten, bei welcher Zusatzversorgungskasse die/der Beschäftigte pflichtversichert ist.
  • Die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit werden um zwei Jahre verlängert.
  • Mindestlaufzeit: 24 Monate