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Tarifrunde TVD 2016

Hinweis: die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem Kenntnisstand zur Tarifeinigung des Tarifrunde TVD 2016/2017. Diese Seite ist daher nicht mehr aktuell und wurde durch eine neue Version ersetzt.

Absenkung der Jahressonderzahlung VKA (Kommunen)

Fr die Jahre 2016, 2017 und 2018 wird die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") auf dem Stand des Jahres 2015 eingefroren. Damit verringern sich die Bemessungsstze wie in den Tabellen unten dargestellt.
Des Weiteren werden die Bemessungsstze im Jahr 2017 zustzlich um 4 Prozentpunkte abgesenkt und die Absenkung fr knftige Jahre beibehalten.

Ab dem Jahr 2019 sollen die Bemessungsstze nicht weiter abgesenkt werden, d.h. die Jahressonderzahlung nimmt wieder an den Entgeltsteigerungen teil.

Jahressonderzahlung TVD VKA
Tarifgebiet West
bis 2015
2016
2017
2018
ab 2019
E 1 bis E 8
90%
 87,89% 
 82,06% 
weitere
Absenkung
fr 2018
keine
weiteren
Absenkungen
ab 2019
E 9 bis E 12
80%
78,13%
72,51%
E 13 bis E 15
60%
58,59%
53,43%
Bemessungsstze der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Prozent eines Monatsgehalts

Jahressonderzahlung TVD VKA
Tarifgebiet Ost
bis 2015
2016
2017
2018
ab 2019
E 1 bis E 8
 67,5%
 65,92% 
 61,54% 
weitere
Absenkung
fr 2018
keine
weiteren
Absenkungen
ab 2019
E 9 bis E 12
60%
58,59%
54,39%
E 13 bis E 15
45%
43,95%
40,07%
Bemessungsstze der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Prozent eines Monatsgehalts
Die Bemessungsstze Ost betragen 75% des West-Niveaus (20 Abs 3 TVD)

Fr Beschftigte nach TVD VKA, Tarifgebiet Ost, die bei der VBL pflichtversichert sind, wird die Jahressonderzahlung analog zu den Regelungen TVD Bund in 5 gleichen Jahresschritten auf West-Niveau erhht. Diese erhhte Sonderzahlung unterliegt allerdings ebenfalls den oben beschriebenen Regeln zur Minderung.

Beispielrechnungen

Das Einigungspapiers lt zwei Interpretationen der Berechnung der Prozentwerte der Absenkung der Jahressonderzahlung zu, die im folgenden dargestellt werden. Letztendlich gelangte Variante 2 zur Durchfhrung.

Berechnungsvariante 1

Tabellenentgelt 2015:               3000,00 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2015:    90,00%     (nach 20 Abs 2 TVD)
Sonderzahlung 2015:                 2700,00 EUR  (= 3000,00 * 0,90)

Tabellenentgelt 2016:               3072,00 EUR
Sonderzahlung 2016 eingefroren:     2700,00 EUR = 87,89% (eingefrorener Euro-Wert von 2015)

Entgelterhhung 2017:                 +2,35%
Tabellenentgelt 2017:               3144,19 EUR
eingefrorene Sonderzahlung:         2700,00 EUR = 85,87%
Abzug von 4 Prozentpunkten:           81,87%
=> Sonderzahlung 2017:              2574.15 EUR  (= 3144,19 * 0,8187)

Entgelterhhung 2018:                 +2,00% (Annahme)
Tabellenentgelt 2018:               3207,07 EUR
Sonderzahlung 2018:                 2574.15 EUR = 80,03% (eingefrorener Euro-Wert von 2017)

fr knftige Jahressonderzahlungen bleibt der Bemessungssatz nun auf 80,03%
ab 2019 nehmen die Sonderzahlungen damit wieder an den Entgeltsteigerungen teil.

Entgelterhhung 2019:                 +2,00% (Annahme)
Tabellenentgelt 2019:               3271,21 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2019:    80,03%
=> Sonderzahlung 2019:              2617,95 EUR

Berechnungsvariante 2

Tabellenentgelt 2015:               3000,00 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2015:    90,00%     (nach 20 Abs 2 TVD)
Sonderzahlung 2015:                 2700,00 EUR  (= 3000,00 * 0,90)

Tabellenentgelt 2016:               3072,00 EUR
Sonderzahlung 2016 eingefroren:     2700,00 EUR = 87,89% (eingefrorener Euro-Wert von 2015)

Absenkung Bemessungssatz ab 2017:
Verringerter Bemessungssatz 2015:     86,00%     (90% - 4 Prozentpunkte = 86%)
neue eingefrorene Sonderzahlung:    2580,00 EUR  (= 3000,00 * 0,86)
Entgelterhhung 2017:                 +2,35%
Tabellenentgelt 2017:               3144,19 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2017:    82,06%     (= 2580,00 / 3144,19)
                                                 (= 0,86% / (1,024 * 1,0235))

Entgelterhhung 2018:                 +2,00% (Annahme)
Tabellenentgelt 2018:               3207,07 EUR
Sonderzahlung 2018:                 2580,00 EUR = 80,45% (eingefrorener Euro-Wert von 2017)

fr knftige Jahressonderzahlungen bleibt der Bemessungssatz nun auf 80,45%
ab 2019 nehmen die Sonderzahlungen damit wieder an den Entgeltsteigerungen teil.

Entgelterhhung 2019:                 +2,00% (Annahme)
Tabellenentgelt 2019:               3271,21 EUR
Bemessungssatz Sonderzahlung 2019:    80,45%    
=> Sonderzahlung 2019:              2631,69 EUR

Vergleich der beiden Berechnungsvarianten

Jahressonderzahlung TVD VKA
fr das Jahr 2017
Variante 1
Variante 2
E 1 bis E 8
 81,87% 
 82,06% 
E 9 bis E 12
 72,33% 
 72,51% 
E 13 bis E 15
 54,59% 
 53,43% 

Zur rechnerischen Bestimmung der Sonderzahlung 2017 auf ffentlicher-dienst.info wird seit 04.05. bis zum Abschlu der Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien und der Bekanntgabe des "offiziellen" Berechnungsverfahrens die Variante 2 verwendet.

Wortlaut der Tarifeinigung

Jahressonderzahlung

a) Die Jahressonderzahlung gem. 20 Absatz 2 Satz 1 TVD wird fr die Jahre 2016, 2017 und 2018 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren. Nach dem Jahr 2018 wirksam werdende allgemeine Entgelterhhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung gem. 20 Absatz 2 Satz 1 TVD Anwendung. Darber hinaus wird die Jahressonderzahlung ab dem 1. Januar 2017 um 4 Prozentpunkte gemindert. Grundlage der Dynamisierung der Jahressonderzahlung ab 2019 ist die eingefrorene Jahressonderzahlung 2015 abzglich 4 Prozentpunkte.

b) In Anwendung des Buchstaben a reduziert sich die Sparkassensonderzahlung gem. 44 Absatz 1 Satz 3 TVD - BT-S entsprechend.

Sparkassensonderzahlung

Auch die Sparkassensonderzahlung nach 44 Absatz 1 Satz 3 TVD - BT-S wird analog zum oben Beschriebenen eingefroren und 2017 zustzlich um 4 Prozentpunkte abgesenkt.

Jahressonderzahlung TVD-S (Sparkassen)
Tarifgebiet West
bis 2015
2016
2017
2018
ab 2019
alle Entgeltgruppen
100%
 97,66% 
 91,41% 
weitere
Absenkung
fr 2018
keine
weiteren
Absenkungen
ab 2019

Sontiges