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Tarifrunde 2018 TVD

Pressemitteilung vom 17.04.2018

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA)

Tarifeinigung: Kommunen verstndigen sich auf Reformwerk

Potsdam. Die Tarifvertragsparteien im ffentlichen Dienst haben in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Beide Seiten haben sich auf eine grundlegende nderung der Tabellenstruktur verstndigt, die die Attraktivitt kommunaler Arbeitspltze steigert und die Wettbewerbsfhigkeit insbesondere bei den Fach- und Fhrungskrften verbessert.

Das Ergebnis sieht fr die mehr als zwei Millionen kommunalen Beschftigten Gehaltserhhungen in drei Stufen vor. Ab Mrz 2018 steigen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab Mrz 2020 um weitere 1,06 Prozent. Das bedeutet in Gnze ein Kostenvolumen von rund 7,4 Milliarden Euro. Die Laufzeit betrgt 30 Monate. Damit besteht fr die Arbeitgeber hohe Planungssicherheit.

Die Verhandlungspartner haben in den unteren Einkommen eine Mindesterhhung vereinbart. Mit Wirkung vom Mrz 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.

"Die Verhandlungen in diesem Jahr kann mal als auerordentlich intensiv bezeichnen. Wir sind froh, eine Einigung gefunden zu haben. Insgesamt ist der vereinbarte Kompromiss fr uns akzeptabel", so VKA-Prsident Dr. Thomas Bhle. "Wir haben gesagt, dass wir den ffentlichen Dienst zukunftsfhig machen wollen, indem wir die Arbeit der Beschftigten angemessen honorieren und zugleich die Bezahlung der Fach- und Fhrungskrfte verbessern. Das ist uns mit diesem Ergebnis gelungen. Es profitieren beide Seiten davon."

ber die Einkommenserhhung hinaus wurden weitere Regelungen ausgehandelt. Dazu gehrt unter anderem die mehrstufige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Westniveau. Das Ausbildungsentgelt erhht sich in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 50 Euro. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt auf 30 Arbeitstage. Die beschlossene prozentuale Entgeltsteigerung wird auf die ebenfalls von den Verhandlungen betroffenen Tarifvertrge fr Versorgungsbetriebe (TV-V) und Nahverkehrsbetriebe (TV-N) bertragen.