TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst
Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung
Auszahlungsbeträge
Es handelt sich bei der Corona-Sonderzahlung um eine Einmalzahlung mit den
folgenden Beträgen abhängig von der Entgeltgruppe:
Entgeltgruppen | Corona-Sonderzahlung |
|
E 1 bis E 8 | S 2 bis S 8b | P 5 bis P 8 | 600,00 € |
E 9a bis E 12 | S 9 bis S 18 | P 9 bis P 16 | 400,00 € |
E 13 bis E 15 | | | 300,00 € |
|
Azubis/Praktikanten Kommunen: | 225,00 € |
Azubis/Praktikanten Bund: | 200,00 € |
Hinweis: Im Tarifvertragstext Stand 26.10.2020 ist keine Corona-Sonderzahlung für die S- und
P-Entgeltgruppen erwähnt. Nach Gewerkschaftsangaben ist eine Übertragung auf die S- und
P-Entgeltgruppen jedoch sicher.
Auszahlungszeitpunkt und Stichtag
Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt mit den Bezügen des Dezembers 2020.
Anspruch auf Auszahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag 01.10.2020
bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020
Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Regelung bei Teilzeit
Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig.
Beispielsweise erhält damit ein Teilzeit-Beschäftigter mit 80% in E 8
statt der vollen 600 € auch nur 80% hiervon, also 480 €.
Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlung
Die Corona-Sonderzahlung ist nach §3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes
von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn im Jahr 2020
der individuelle Höchstbetrag von 1500 € für die Steuerfreiheit noch
nicht ausgeschöpft wurde.
aus §3 Einkommensteuergesetz:
Steuerfrei sind
[...]
11. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März
bis zum 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von
Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag
von 1 500 Euro;
Geltungsbereich
Beschäftigte nach einem der folgenden Tarifverträge:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -
- Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)
- Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Grundlage / Quelle