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TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst

Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung

Auszahlungsbeträge

Es handelt sich bei der Corona-Sonderzahlung um eine Einmalzahlung mit den folgenden Beträgen abhängig von der Entgeltgruppe:

EntgeltgruppenCorona-Sonderzahlung
E 1 bis E 8S 2 bis S 8bP 5 bis P 8
600,00 €
E 9a bis E 12S 9 bis S 18P 9 bis P 16
400,00 €
E 13 bis E 15
300,00 €
Azubis/Praktikanten Kommunen:    
225,00 €
Azubis/Praktikanten Bund:
200,00 €

Hinweis: Im Tarifvertragstext Stand 26.10.2020 ist keine Corona-Sonderzahlung für die S- und P-Entgeltgruppen erwähnt. Nach Gewerkschaftsangaben ist eine Übertragung auf die S- und P-Entgeltgruppen jedoch sicher.

Auszahlungszeitpunkt und Stichtag

Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt mit den Bezügen des Dezembers 2020.

Anspruch auf Auszahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag 01.10.2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Regelung bei Teilzeit

Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig. Beispielsweise erhält damit ein Teilzeit-Beschäftigter mit 80% in E 8 statt der vollen 600 € auch nur 80% hiervon, also 480 €.

Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlung

Die Corona-Sonderzahlung ist nach §3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn im Jahr 2020 der individuelle Höchstbetrag von 1500 € für die Steuerfreiheit noch nicht ausgeschöpft wurde.
aus §3 Einkommensteuergesetz:

Steuerfrei sind
[...]
11. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro;

Geltungsbereich

Beschäftigte nach einem der folgenden Tarifverträge:

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
  • Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -
  • Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)
  • Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Grundlage / Quelle