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Tarifrunde 2020 TVöD

Pressemitteilung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA vom 29.10.2020

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst enthält viele weitere Aufwertungen für Beschäftigte

29.10.2020

Erhöhung der Jahressonderzahlung/Verlängerung der Altersteilzeit und der Regelungen zur Kurzarbeit/Verhandlungszusage für Verbesserungen bei den praxisintegrierten dualen Studiengängen

Berlin. Der am vergangenen Sonntag vereinbarte Tarifabschluss der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion sieht neben der allgemeinen Entgelterhöhung, einer Corona-Sonderzahlung und enormer Aufwertungen durch Zulagen im Pflegebereich weitere Verbesserungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor.

Alle Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, erhalten ab dem Jahr 2022 eine höhere Jahressonderzahlung. Diese steigt im Tarifgebiet West um fünf Prozentpunkte auf fast 85 Prozent. Im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung in zwei Schritten angehoben: Ab dem Jahr 2022 erhöht sich diese zunächst auf rund 82 Prozent, ein Jahr später erreicht sie schließlich das Westniveau in Höhe von fast 85 Prozent. "Die Erhöhung sowie Angleichung der Jahressonderzahlung erfolgt im Tarifgebiet Ost verzögert, weil die dortigen Arbeitgeber wegen der Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung im Jahr 2022 ohnehin bereits diesbezügliche Lasten zu tragen haben. Mit den Gewerkschaften haben wir mit der Vereinbarung einen guten Kompromiss erzielt. Positiv ist auch, dass für den zweiten Erhöhungsschritt ein Mindestbetrag vermieden werden konnte. Dieser hätte den Druck auf Ausgliederungen erhöht und die gerade erst positiv veränderte Tabellenstruktur nachhaltig verschlechtert. Die Erhöhung der Jahressonderzahlung kostet die kommunalen Arbeitgeber insgesamt rund 300 Millionen Euro", erklärt VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath.

Weiterhin konnten die kommunalen Arbeitgeber eine Verlängerung des am 30. März 2020 geschlossenen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit erzielen. Dieser wird nach dem Willen der Vertragsparteien bis 31. Dezember 2021 verlängert. Benrath: "Damit wird insbesondere der besonderen Situation der Flughäfen Rechnung getragen. Aber auch andere kommunale Unternehmen aus den Bereichen Messe, Tourismus und Kultur sind leider immer noch dringend auf die Kurzarbeit angewiesen." Die Tarifparteien hatten zudem vereinbart, die Beschäftigten an den Flughäfen aufgrund der finanziellen Notlage von den allgemeinen Entgelterhöhungen auszunehmen. Für den Bereich muss allerdings no