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Tarifrunde 2020 TVD

Pressemitteilung der kommunalen Arbeitgeberverbnde VKA vom 29.10.2020

Tarifabschluss im ffentlichen Dienst enthlt viele weitere Aufwertungen fr Beschftigte

29.10.2020

Erhhung der Jahressonderzahlung/Verlngerung der Altersteilzeit und der Regelungen zur Kurzarbeit/Verhandlungszusage fr Verbesserungen bei den praxisintegrierten dualen Studiengngen

Berlin. Der am vergangenen Sonntag vereinbarte Tarifabschluss der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) und dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion sieht neben der allgemeinen Entgelterhhung, einer Corona-Sonderzahlung und enormer Aufwertungen durch Zulagen im Pflegebereich weitere Verbesserungen fr die Beschftigten im ffentlichen Dienst vor.

Alle Beschftigten im kommunalen ffentlichen Dienst, die in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, erhalten ab dem Jahr 2022 eine hhere Jahressonderzahlung. Diese steigt im Tarifgebiet West um fnf Prozentpunkte auf fast 85 Prozent. Im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung in zwei Schritten angehoben: Ab dem Jahr 2022 erhht sich diese zunchst auf rund 82 Prozent, ein Jahr spter erreicht sie schlielich das Westniveau in Hhe von fast 85 Prozent. "Die Erhhung sowie Angleichung der Jahressonderzahlung erfolgt im Tarifgebiet Ost verzgert, weil die dortigen Arbeitgeber wegen der Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung im Jahr 2022 ohnehin bereits diesbezgliche Lasten zu tragen haben. Mit den Gewerkschaften haben wir mit der Vereinbarung einen guten Kompromiss erzielt. Positiv ist auch, dass fr den zweiten Erhhungsschritt ein Mindestbetrag vermieden werden konnte. Dieser htte den Druck auf Ausgliederungen erhht und die gerade erst positiv vernderte Tabellenstruktur nachhaltig verschlechtert. Die Erhhung der Jahressonderzahlung kostet die kommunalen Arbeitgeber insgesamt rund 300 Millionen Euro", erklrt VKA-Hauptgeschftsfhrer Niklas Benrath.

Weiterhin konnten die kommunalen Arbeitgeber eine Verlngerung des am 30. Mrz 2020 geschlossenen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit erzielen. Dieser wird nach dem Willen der Vertragsparteien bis 31. Dezember 2021 verlngert. Benrath: "Damit wird insbesondere der besonderen Situation der Flughfen Rechnung getragen. Aber auch andere kommunale Unternehmen aus den Bereichen Messe, Tourismus und Kultur sind leider immer noch dringend auf die Kurzarbeit angewiesen." Die Tarifparteien hatten zudem vereinbart, die Beschftigten an den Flughfen aufgrund der finanziellen Notlage von den allgemeinen Entgelterhhungen auszunehmen. Fr den Bereich muss allerdings no