TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst
Tarifrunde 2020-2022
Sonderregelungen Sparkassen
monatliches Entgelt
- 01.07.2021: +1,4%, mindestens 50 € (Verzögerung von 3 Monaten gegenüber TVöD allgemein)
- 01.07.2022: +1,0% (geringere Erhöhung und Verzögerung von 3 Monaten gegenüber TVöD allgemein)
- 01.12.2022: +0,792% (Übertragung der Entgelttabelle TVöD allgemein vom 01.04.2022)
Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs
- 2021: 31 Arbeitstage (statt zuvor 30)
- 2022: 32 Arbeitstage (statt zuvor 30)
Im Rahmen von Dienstvereinbarungen kann der Jahresurlaubsanspruch auf bis zu 34 Arbeitstagen
erweitert werden. Jeder zusätzliche Urlaubstag führt dabei zu einer Absenkung der
Sparkassensonderzahlung um 7 Prozentpunkte.
Absenkung der Sparkassensonderzahlung
Das Bemessungsentgelt zur Berechnung der Sparkassensonderzahlung wird auf
den Stand vom 31.03.2021 eingefroren (es handelt sich weiterhin um das
Monatsentgelt im Oktober). Des weiteren wird die Sparkassensonderzahlung
im Jahr 2021 auf 81,77% und im Jahr 2022 auf 74,77% abgesenkt.
Damit ergeben sich die folgenden Rechenwerte:
Jahr | Bemessungssatz des Monatsentgelts | Sparkassensonderzahlung |
nominell | tatsächlich |
2020 | 100% | 88,77% | 88,77% |
2021 | 98,62% | 81,77% | 80,64% |
2022 | 96,88% | 74,77% | 72,44% |