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TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst

Tarifrunde 2020-2022
Sonderregelungen Sparkassen

monatliches Entgelt

  • 01.07.2021: +1,4%, mindestens 50 € (Verzögerung von 3 Monaten gegenüber TVöD allgemein)
  • 01.07.2022: +1,0% (geringere Erhöhung und Verzögerung von 3 Monaten gegenüber TVöD allgemein)
  • 01.12.2022: +0,792% (Übertragung der Entgelttabelle TVöD allgemein vom 01.04.2022)

Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs

  • 2021: 31 Arbeitstage (statt zuvor 30)
  • 2022: 32 Arbeitstage (statt zuvor 30)

Im Rahmen von Dienstvereinbarungen kann der Jahresurlaubsanspruch auf bis zu 34 Arbeitstagen erweitert werden. Jeder zusätzliche Urlaubstag führt dabei zu einer Absenkung der Sparkassensonderzahlung um 7 Prozentpunkte.

Absenkung der Sparkassensonderzahlung

Das Bemessungsentgelt zur Berechnung der Sparkassensonderzahlung wird auf den Stand vom 31.03.2021 eingefroren (es handelt sich weiterhin um das Monatsentgelt im Oktober). Des weiteren wird die Sparkassensonderzahlung im Jahr 2021 auf 81,77% und im Jahr 2022 auf 74,77% abgesenkt. Damit ergeben sich die folgenden Rechenwerte:

JahrBemessungssatz
des
Monatsentgelts
Sparkassensonderzahlung
nominelltatsächlich
2020  
100%
88,77%
88,77%
2021  
98,62%
81,77%
80,64%
2022  
96,88%
74,77%
72,44%