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Tarifrunde 2023 TVD

Pressemitteilung der Schlichtungskommission vom 15.04.2023

Berlin/Ghren-Lebbin, 15. April 2023

Tarifrunde ffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde fr die rund 2,5 Millionen Beschftigten im ffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit berwiegender Mehrheit zugestimmt.

"Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Fr 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. Mrz 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, fr den natrlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss - eine gute Investition in einen zukunftsfhigen ffentlichen Dienst", sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lhr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lhr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

"Unter Bercksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschftigten aber auch der Steuer- und Gebhrenzahler kann ich trotz der ungewhnlichen Hhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis", betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige schsische Ministerprsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Beschftigten, die unter den TVD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschlielich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Hhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden fr die genannten Bereiche ab dem 1. Mrz 2024 zunchst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschlieend um 5,5 Prozent erhht. Soweit dabei keine Erhhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden fr sie ab Mrz 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Fr Beschftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbnde in Baden-Wrttemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschlieend um 5,5 Prozent. Die Erhhung betrgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung betrgt 24 Monate ab Januar 2023.

Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.

Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. Mrz 2023 auf Grundlage der gltigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklrt.