Berlin/Ghren-Lebbin, 15. April 2023
Tarifrunde ffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der
Schlichtungskommission
Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde fr die rund 2,5 Millionen
Beschftigten im ffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April
2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit
berwiegender Mehrheit zugestimmt.
"Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Fr 2023 gibt es einen
Inflationsausgleich, ab 1. Mrz 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen
Erhhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, fr den natrlich auch viel Geld
in die Hand genommen werden muss - eine gute Investition in einen zukunftsfhigen
ffentlichen Dienst", sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c.
Hans-Henning Lhr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lhr war von der
Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.
"Unter Bercksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschftigten
aber auch der Steuer- und Gebhrenzahler kann ich trotz der ungewhnlichen Hhe
die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle
und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis", betonte der
zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige schsische
Ministerprsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als
Schlichter berufen.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
- Beschftigten, die unter den TVD oder TV-V fallen, wird ein
Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240
Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschlielich Februar 2024
werden dann monatliche Sonderzahlungen in Hhe von 220 Euro geleistet. Die
Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000
Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
- Die Tabellenentgelte werden fr die genannten Bereiche ab dem 1. Mrz 2024
zunchst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschlieend um 5,5 Prozent erhht.
Soweit dabei keine Erhhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende
Erhhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten
abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein
Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024
monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden fr sie ab Mrz 2024 um
150 Euro angehoben.
- Fr Beschftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen
Arbeitgeberverbnde in Baden-Wrttemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhhen sich die Tabellenentgelte um 200
Euro (Sockelbetrag) und anschlieend um 5,5 Prozent. Die Erhhung betrgt in
jedem Fall 340 Euro.
- Die Laufzeit der Vereinbarung betrgt 24 Monate ab Januar 2023.
Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag,
dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.
Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. Mrz 2023 auf Grundlage
der gltigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften
das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklrt.