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Tarifrunde 2025 TVD

Pressemitteilung des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion DBB vom 06.04.2025

Tarifabschluss ffentlicher Dienst Bund und Kommunen

Geyer: "Wichtige Fortschritte stecken im Detail"

"Meist fangen bei den Details ja die Probleme an. Beim Ergebnis heute ist es umgekehrt: sehr wichtige Fortschritte stecken genau in diesen Details", kommentierte dbb-Verhandlungsfhrer Volker Geyer die Einigung mit Bund und Kommunen am 6. April 2025 in Potsdam.

Geyer weiter: "Es ist zentral, dass die von uns geforderten Komponenten lineare Erhhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouvernitt und Entlastung alle Teil des Abschlusses sind. In dieser Einigung kann sich jede und jeder wiederfinden." Gleichzeitig gelte aber auch, dass ein zukunftsweisenderes Ergebnis sinnvoll gewesen wre, so der dbb-Vize. "Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mhsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen."

Mit Blick auf die nchsten Jahre prognostizierte Geyer, dass die Tarifauseinandersetzungen langwieriger und hrter werden wrden: "Der ffentliche Dienst muss generell attraktiver werden. Aktuell fehlen 570.000 Beschftigte. In den nchsten zehn Jahren geht ein weiteres Drittel der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Um diesen extremen Aderlass zu kompensieren, mssen sich die Bezahl- und Arbeitsbedingungen weiter deutlich verbessern, sonst sehen wir auf dem Arbeitsmarkt bald endgltig alt aus." Abschlieend forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte bernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: "Wir werden dazu unverzglich das Gesprch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen."

Die Eckpunkte der Einigung:

Lineare Entgelterhhungen

  • ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent (Laufzeit 27 Monate, bis 31. Mrz 2027).

Soziale Komponente/Mindestbetrag

110 Euro Mindestbetrag im ersten Erhhungsschritt. Das fhrt zu einer berproportionalen Erhhung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis zur Stufe 5, in EG 7 bis zur Stufe 4, in EG 8 bis zur Stufe 3, in EG 9a bis zur Stufe 2 und in EG 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt Erhhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.

Entgelt und bernahme bei Auszubildenden

Die Vergtung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.

Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet bernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note "Befriedigend" abgeschlossen haben.

Instrumente zur Entlastung der Beschftigten

Ab dem Jahr 2027 soll es einen zustzlichen Urlaubstag fr alle Beschftigten (inklusive Auszubildende) geben.

Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhht werden:

  • Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
  • VKA: 85 Prozent in allen EG, 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B

Es soll die Mglichkeit geben, diese Jahressonderzahlung (auer in Krankenhusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zustzliche freie Tage umzuwandeln. Fr den Bereich der Krankenhuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich fr die fehlende Umwandlungsmglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhht werden.

Die Zulage fr stndige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhht werden. Die Zulage fr stndige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundenstze fr nicht stndige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.

Mehr Arbeitszeitsouvernitt

Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden knnen. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel fr Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen fr Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden knnen.

Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zuknftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine bertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen knnen. Knftig sollen auch berstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.

Beschftigte und Arbeitgeber knnen - fr beide Seiten freiwillig - vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhht wird. Das kann fr einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschftigten erhalten dann das entsprechend erhhte Entgelt, entsprechend erhhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag fr jede Erhhungsstunde. Der Zuschlag betrgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.