Tarifrunde ffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens in der Tarifrunde fr die mehr als 2,6 Millionen Beschftigten im ffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mehrheitlich verabschiedet.
"Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich fr beide Seiten herausfordernd. Das Ergebnis liegt im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und gibt zugleich neue Perspektiven fr flexibles Arbeiten und auch fr die Mglichkeit, mehr zu arbeiten. Die Einigungsempfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Ab 1. April 2025 gibt es eine lineare Entgelterhhung in Hhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro. Ab 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Entgelterhhung in Hhe von 2,8 %. Fr die Beschftigten des Bundes und der Kommunen wird die Jahressonderzahlung erhht. Beschftigte werden knftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen knnen. Andererseits knnen die Beschftigten mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhhung der Arbeitszeit bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren. Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines Arbeitskampfes erhebliche Zugestndnisse in Kauf nehmen mssen. Aber jetzt muss in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschrnkungen durch Arbeitskmpfe im bei Weitem grten Tarifbereich Deutschlands befrchten.", sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch. Der frhere hessische Ministerprsident (CDU) war von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt worden.
"Der Abschluss von Tarifvertrgen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Situation ein komplizierter und herausfordernder Prozess. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist es in der Schlichtung gelungen, einen Kompromiss in den Schlsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden. Die Weiterentwicklung der souvernen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im ffentlichen Dienst attraktiver", betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige Staatsrat Prof. Dr. Henning Lhr. Ihn hatte die Arbeitnehmerseite als Schlichter berufen.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
Die Beschftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhhung in Hhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhhung ab 1. Mai 2026 in Hhe von 2,8 %.
Die Jahressonderzahlung wird fr die Beschftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhht. Zudem erhalten Beschftigte auerhalb der Krankenhuser und Pflegeeinrichtungen die Mglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.
Es wird zudem ab 2026 die Mglichkeit geschaffen, die wchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhhen. Schlielich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen fr die Schichtarbeit auf 100 Euro und fr die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
Fr die Beschftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen fr Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.
Die Tabellenentgelte werden fr Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten bernahme von Auszubildenden und Studierenden eingefhrt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschssen bei auswrtigen Bildungsmanahmen werden ebenfalls verbessert.
Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende Mrz 2027.
ber die Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am Samstag, dem 5. April 2025, erneut in Potsdam verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht dauert an.
Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. Mrz 2025 auf Grundlage der gltigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklrt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. Mrz 2025 aufgenommen.