oeffentlicher-dienst.info
TVöD
   Bund
   Kommunen 
   TVöD-SuE
   TVöD-P
   TVöD-S
   TVöD-E/F/V
   TV-N
   TV-V
   TV-Autobahn
   Tarifrunden
      2025
      2023
      2020
      2018
      2016
      2014
      2012
      2010
      2008
      2005
TV-L, TV-H
Beamte
Ärzte
 
Kirchen, Wohlfahrt
Sozialversicherungen
weitere Tarifverträge
 
Stellenanzeigen
Service
 
Forum
Links
Info/Kontakt

Tarifrunde 2025 TVöD

Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 06.04.2025

Wir haben eine Einigung

Das Verhandlungsergebnis setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf. Es sieht ab April 2025 drei Prozent mehr Geld vor, mindestens aber 110 Euro, davon profitieren besonders die unteren Lohngruppen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgt ab Mai 2026. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 27 Monate, bis zum 31. März 2027. Darüber hinaus steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten deutlich: von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste, in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, steigen also bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit.

Bei der Arbeitszeit wurde ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem Jahr 2027 vereinbart. Daneben verständigten sich die Tarifparteien auf die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserter Regelungen bei der Gleitzeit. Zudem kann die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu erreichen. Die Jahressonderzahlung wird dafür insgesamt erhöht: bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent, beim Bund auf 75 bis 95 Prozent des Monatsgehalts.

"Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten - das ist Teil der Tarifvereinbarung. Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag."
Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender und Verhandlungsführer

Zugleich wurde mit den Arbeitgebern vereinbart, dass es zeitlich befristet freiwillige Erhöhungen der persönlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 bezahlte Stunden in der Woche geben kann, mit zusätzlichen Gehaltszuschlägen für die Erhöhungsstunden. "Das ist ein Thema, bei dem wir klare Grenzen eingezogen haben", sagte der ver.di-Vorsitzende Werneke: "Niemand kann gedrängt werden, mehr zu arbeiten - das ist Teil der Tarifvereinbarung. Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag." Die Regelung sei zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird rechtzeitig vorher in ihrer Wirkung überprüft.

ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Mitte Mai entscheidet dann die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend.