Aufhebung der letzten Gehaltskürzung
weitere Besoldungsanpassungen: keine
damit liegen die Gehälter im mittleren, gehobenen und höheren Dienst wieder
auf dem Stand von 1927, die im unteren (einfachen) Dienst leicht darüber.
Grundlage: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldunsgrechts
vom 6. Dezember 1951, BGBl. I, S. 939
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß und die Kinderzuschläge nicht enthalten! |