Aufhebung der letzten Gehaltskrzung
weitere Besoldungsanpassungen: keine
damit liegen die Gehlter im mittleren, gehobenen und hheren Dienst wieder
auf dem Stand von 1927, die im unteren (einfachen) Dienst leicht darber.
Grundlage: Gesetz zur nderung und Ergnzung des Besoldunsgrechts
vom 6. Dezember 1951, BGBl. I, S. 939
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Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschu und die Kinderzuschlge nicht enthalten! |
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