Besoldungsanpassung: +15% auf die Tabelle von 1927 bzw. 1948
als nicht ruhegehaltfhige Zulage
Grundlage: Gesetz zur nderung und Ergnzung des Besoldunsgrechts
vom 6. Dezember 1951, BGBl. I, S. 939
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Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschu und die Kinderzuschlge nicht enthalten! |
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