Besoldungsanpassung: keine Veränderungen des Grundgehalts
Erhöhung der Wohngeldzuschüsse
Einführung eines nach dem Alter der Kinder gestaffelten Kinderzuschlags
Grundlage: Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldunsgrechts
vom 27. März 1953, BGBl. I, S. 81
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß und die Kinderzuschläge nicht enthalten! |