Besoldungsanpassung: +15%
damit sind 155% des Standes von 1927 bzw. 1948 erreicht
Grundlage: Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 25. Februar 1956,
MinBl Fin 1956, S. 130
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß und die Kinderzuschläge nicht enthalten! |