Besoldungsanpassung: +20% auf die Tabelle von 1927 bzw. 1948
als ruhegehaltfähige Zulage
Grundlage: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldunsgrechts
vom 6. Dezember 1951, BGBl. I, S. 939
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß und die Kinderzuschläge nicht enthalten! |