Besoldungsanpassung: +20% als Zulage
damit sind 140% des Standes von 1927 bzw. 1948 erreicht
Grundlage: Drittes Gesetz zur nderung und Ergnzung des Besoldunsgrechts
vom 27. Mrz 1953, BGBl. I, S. 81
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Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschu und die Kinderzuschlge nicht enthalten! |
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