Besoldungsanpassung: +20% als Zulage
damit sind 140% des Standes von 1927 bzw. 1948 erreicht
Grundlage: Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldunsgrechts
vom 27. März 1953, BGBl. I, S. 81
Bei den hier dargestellten Tabellen sind der Wohngeldzuschuß und die Kinderzuschläge nicht enthalten! |