5. Einsparungen in allen disponiblen Bereichen und Effizienzsteigerung in der Verwaltung |
Die Ausgaben des Bundeshaushalts werden mittelfristig pauschal um rd. 4,4 Mrd. Euro p.a. reduziert. Dies wird im flexibilisierten Bereich und bei sonstigen disponiblen Ausgaben - also auch Programmausgaben - erfolgen. Die Umsetzung dieser Vorgabe liegt in der Hand der jeweiligen Ministerien. Schätzansätze können allerdings nicht herangezogen werden. Durch den Verzicht auf die geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte in 2011 werden die Bezüge gegenüber dem geltenden Recht um 2,5 % abgesenkt.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes leisten einen wesentlichen und anerkennenswerten Beitrag zur Stabilität von Staat und Gesellschaft. Ebenso erkennt die Bundesregierung an, dass zum Erhalt dieser Leistung eine dem Aufgabenumfang angemessene Stellenausstattung erforderlich ist. Gleichwohl ist mit Blick auf die neue Schuldenregel und den daraus resultierenden Konsolidierungsbedarf ein adäquater Konsolidierungsbeitrag der Bundesverwaltung erforderlich. Angesichts der tariflich vereinbarten bzw. im Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vorgesehenen Gehaltssteigerungen dient die mit dem Haushalt 2010 wieder eingeführte pauschale Stelleneinsparung dazu, die Ressorts bei der Erwirtschaftung der daraus resultierenden Mehrausgaben zu unterstützen. Da die pauschale Stelleneinsparung des Jahres 2010 den Mehrbedarf nur teilweise ausgleichen kann, wird sie auch ab dem Jahr 2011 fortgesetzt werden. Bis zum Jahr 2014 sollen mehr als 10.000 Stellen dauerhaft abgebaut werden. Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Verwaltung wird durch diese Maßnahme nicht in Frage gestellt. Vielmehr bedeutet dies zugleich auch eine Anpassung des öffentlichen Dienstes an die demographische Entwicklung. Die Ressorts sind und bleiben aufgefordert, dies durch Prioritätensetzung in ihren Aufgabenbereichen sicherzustellen.
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Kürzung flexible Ausgaben | 0,3 | 0,3 | 0,3 | 0,3 |
Kürzung disponible Ausgaben | 1,0 | 2,0 | 2,5 | 2,5 |
zusätzliche disponible BMVBS | 0,2 | 0,2 | 0,27 | 0,34 |
Kürzung disponible Ausgaben | 1,2 | 2,2 | 2,8 | 2,8 |
-- davon BMVg | 0,6 | 1,1 | 1,3 | 1,3 |
Anpassung Verwaltungsausgaben (Kürzung Bezüge, Stellenkürzungen) |
0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 |
Summe | 2,3 | 3,3 | 3,9 | 3,9 |