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Bundesbesoldungsgesetz
Besoldungs- 
empfänger:
130 000 - Bundesbeamte
185 000 - Soldaten
450 - Richter im Bundesdienst

Beamte, Richter und Soldaten des Bundes

Besoldungsrunde Bund 2018

1. Besoldung

  • lineare Besoldungserhöhung in 3 Stufen:
    • 01.03.2018: +2,99%
    • 01.04.2019: +3,09%
    • 01.03.2020: +1,06%
  • der erste Erhöhungsschritt ist gegenüber dem Tarifergebnis TVöD gemäß § 14a BBesG um 0,2 Prozentpunkte vermindert.

  • Einmalzahlung nur für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 6:
    • 2018: 250 €
  • Anwärterbezüge (Auszubildende):
    • 01.03.2018: +50 €
    • 01.03.2019: +50 €

gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte
01.03.2018
+2,99%
31.03.2019 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
01.04.2019
+3,09%
29.02.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.03.2020
+1,06%
Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse

2. Versorgung

  • Die Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt analog zur linearen Komponente der Besoldungsanpassung

Grundlage: Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)

Chronologie zur Besoldungsrunde Bund 2018

20.11.2018
Mit der Veröffentlichung der Besoldungstabellen der Beamten der Postnachfolgeunternehmen (Post, Telekom, Postbank) endet die Berichterstattung auf dieser Seite.

Beamte der Postnachfolgeunternehmen
gültig ab Erhöhung gültig bis
01.03.2018
+2,99%
31.03.2019 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
01.04.2019
+3,09%
29.02.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.03.2020
+1,06%
Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse

13.11.2018
Das "Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) vom 8. November 2018" wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 37 ab Seite 1810).
Damit ist die Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2018 abgeschlossen.

27.09.2018
Der Deutsche Bundestag übernimmt in seiner 52. Sitzung am 27. September 2018 aufgrund der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/4569 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) - Drucksachen 19/4116, 19/4468 - unverändert.

21.09.2018
Der Bundestag beschließt in seiner 970. Sitzung, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

10.07.2018
Die erste Bundestagsberatung zur Besoldungsanpassung ist für den 13.09.2018 vorgesehen (49. Sitzung, Tagesordnungspunkt 2).
Rechtskraft der neuen Besoldungstabellen ist daher nicht vor November zu erwarten.

06.07.2018
Das Kabinett beschließt den von Bundesinnenminister Seehofer vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020).

06.06.2018
Das Bundesministerium des Innern (BMI) legt einen Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020 vor. Dieser sieht eine im ersten Erhöhungsschritt um 0,2 Prozentpunkt "zur Bildung einer Versorgungsrücklage" verringerte Übertragung des Ergebnisses der Tarifrunde TVöD für die Bundesbeamten vor.

Das Besoldungsniveau soll rückwirkend zum 01.03.2018 linear um 2,99%, zum 01.04.2019 um 3,09% und zum 01.03.2020 um 1,06% angehoben werden.
Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 sollen 2018 zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 250 € erhalten.
Die Anwärterbezüge sollen rückwirkend zum 01.03.2018 und zum 01.03.2019 jeweils um 50 € angehoben werden.

Das Beteiligungsgespräch zwischen BMI und den Gewerkschaften soll am 20.06. stattfinden, das Kabinett wird sich am 04.07. mit dem Gesetzentwurf befassen.

18.04.2018
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigt eine Übertragung des Tarifergebnisses TVöD auf die Bundesbeamten und Soldaten an. Die Übertragung des Tarifergebnisses soll sowohl die Einmalzahlung als auch lineare Erhöhungsschritte enthalten. Er ließ dabei aber offen, ob die durchschnittlichen Erhöhungsbeträge von 3,19% zum 01.03.2018, 3,09% zum 01.04.2019 und 1,06% zum 01.03.2020 übernommen werden sollen oder andere Erhöhungswerte festgelegt werden.
Der erste Erhöhungsschritt wird auf jeden Fall um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage gemindert werden (§14a BBesG).

Beispielrechnung der Besoldungstabelle
gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte
01.03.2018
+2,99%
31.03.2019 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
01.04.2019
+3,09%
29.02.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.03.2020
+1,06%
Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
Hinweis: bei dieser Tabelle handelt es sich um eine Beispielrechnung für das
Szenario, daß die durchschnittlichen linearen Entgelterhöhungen des
Tarifabschlusses TVöD im selben Umfang übernommen werden